Coronavirus: Schutzkonzept für Coiffeurgewerbe ausgearbeitet

Coronavirus: Schutz der Coiffeusen und Coiffeure sicherstellen

Am 27. April 2020 dürfen Coiffeurgeschäfte unter Berücksichtigung von Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus wieder öffnen. Coiffure Suisse hat nach Rücksprachen unter den Sozialpartnern ein umfassendes Schutzkonzept ausgearbeitet, das von den Coiffeurgeschäften umgesetzt werden muss, so wie die Branchenlösung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Der Schutz von Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden hat oberste Priorität.

Für die Sozialpartner ist von grösster Wichtigkeit, dass die Wiedereröffnung unter Einhaltung der höchsten Sicherheitsstandards stattfindet. Das Wichtigste ist Social Distancing auch bei Dienstleistungen mit engem Kundenkontakt.

Hygieneregeln wie das regelmässige Händewaschen mit Seife oder Desinfektionsmittel vor und nach der Bedienung von Kundinnen und Kunden haben ebenfalls höchste Priorität. Auch Kundinnen und Kunden desinfizieren sich beim Betreten des Salons die Hände aus bereitstehenden Dispensern. Nach jeder Bedienung werden Arbeitsplatz und -utensilien desinfiziert.

Coiffeusen und Coiffeure sowie Kundinnen und Kunden müssen eine Schutzmaske tragen. Bei Dienstleistungen von Angesicht zu Angesicht wie Rasur oder Bartpflege müssen Coiffeur oder Coiffeuse einen zusätzlichen Schutz tragen. Im Salon wird maximal die Hälfte der Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, damit unter den Mitarbeitenden der Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.