Kämpfen wir gemeinsam gegen Menschenhandel und Zwangsarbeit

Menschenhandel ist auch in der Schweiz ein Problem.

Menschenhandel, der Arbeitskräfte ausbeutet, muss konsequent bekämpft werden. Dazu gehören die Sensibilisierung und der Schutz von Opfern, Zeug:innen und Gewerkschaftssekretär:innen.

Ihre Arbeitstage sind lang. Im Gegensatz zu dem, was ihnen versprochen wurde, arbeiten sie unter Drohungen, Zwang und sozialer Isolation – und das alles für einen Hungerlohn.

Maler:innen, Tellerwäscher:innen, Hilfsarbeiter:innen, Hausangestellte und viele andere: Die Unia ist regelmässig mit Menschenhandel, Zwangsarbeit und anderen schwerwiegenden Missbräuchen von Schutzbedürftigen am Arbeitsplatz konfrontiert.

Die Augen öffnen

Zu viele Situationen bleiben noch immer unaufgedeckt. Es ist an der Zeit, die Augen zu öffnen und die Sensibilisierung, die Aufdeckung, die Schulung aller Akteur:innen sowie den Schutz von Opfern, Zeug:innen und Gewerkschaftssekretär:innen zu verstärken.

Alle Akteur:innen sind gefordert

Spezialisierte Organisationen in diesem Bereich, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Polizeibeamte, Arbeitgeber:innen, Arbeitsinspektor:innen, kantonale und eidgenössische Behörden und Gewerkschaften: Alle müssen ihre Rolle und Verantwortung vollumfänglich wahrnehmen.

Gemeinsam mit den Mitgliedern der schweizerischen Plattform gegen Menschenhandel macht die Unia ihr Handeln sichtbar – unter anderem in diesem neuen Web-Dossier.

Die Angst muss die Seite wechseln

Alle Opfer müssen schnell, effizient und langfristig Zugang zu wirksamer Beratung und Unterstützung haben. Eine Doppelbestrafung, insbesondere durch Abschiebung, kann nicht toleriert werden. Der Schutz der Betroffenen, die Achtung ihrer Menschenrechte und ihrer Würde müssen Vorrang haben.

Drehen wir die Rollen nicht um: Arbeitnehmer:innen, die Opfer von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft sind, sind keine Straftäter:innen. Es sind die Ausbeuter, die sanktioniert werden müssen.

Die Unia fordert:

  • Eine umfassende Sensibilisierung aller relevanten Akteur:innen (Arbeitgeber, Bund, Kantone, Polizei, Justiz);
  • Den wirksamen Schutz von Opfern und Zeug:innen ab dem Moment des ersten Verdachts, während der Ermittlungen, während und nach dem Strafverfahren, in der ganzen Schweiz und ohne Ausnahme;
  • Konkrete und spezifische Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Information in einer für sie verständlichen Sprache;
  • Die Stärkung der Instrumente der Strafverfolgung.