Was ist Kurzarbeit?

Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduktion oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, ohne dass Kündigungen ausgesprochen werden. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt (Auftragsrückgänge).
Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind (z.B. Strassensperren bei Lawinengefahr, die es verunmöglichen, den Arbeitsplatz zu erreichen).

Umfassende Informationen rund um die Kurzarbeit entnehmen Sie der Broschüre «Kurzarbeitsentschädigung- Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen» (PDF).

 

Hier klicken für mehr Informationen zur Kurzarbeit betreffend Coronavirus

Kurzarbeit beantragen