Was ist Schlechtwetter-entschädigung?
Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung kann geltend gemacht werden, wenn Arbeitsausfälle aufgrund von schlechter Witterung entstehen. Die anspruchsberechtigten Branchen und Erwerbszweige sind im Artikel 65 der Verordnung zum Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzgesetz (AVIV) abschliessend aufgezählt.
Weitere Informationen zur Schlechtwetterentschädigung entnehmen Sie der Broschüre «Schlechtwetterentschädigung - Information für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen» (PDF).
- Weitere Broschüren und Flyers finden Sie auf «arbeit.swiss».
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Weitere Formulare zu «Schlechtwetterentschädigung».