Internationales PD U1 EU- /EFTA-Bürger

Arbeitslosenentschädigung in einem EU-Land beantragen

EU-Bürger/innen, die in der Schweiz gearbeitet haben und sich in einem EU-Land arbeitslos melden wollen, brauchen das Formular PDU1. Dadurch werden in der Schweiz erworbene Versicherungszeiten bestätigt und im Ausland angerechnet. Es wird von einer Schweizer Arbeitslosenkasse ausgestellt.

Was müssen Sie einreichen?

Wichtig: Es braucht für jede Firma, bei der Sie in der Schweiz gearbeitet haben, eine eigene Arbeitgeberbescheinigung. Für wie viele Jahre Sie Ihre Arbeitstätigkeit in der Schweiz belegen müssen, ist je nach Ausreiseland unterschiedlich. Informationen dazu finden Sie auf der zweiten Seite des Formulars «Antrag auf Ausstellung eines PDU1» (PDF).

Wohin schicken Sie Ihre Unterlagen?

Wenn Sie schon einmal in der Schweiz Arbeitslosenentschädigung bezogen haben, müssen Sie das PDU1 bei der Arbeitslosenkasse anfordern, die während Ihrer Arbeitslosigkeit für Sie zuständig war. Andernfalls können Sie sich an eine Kasse Ihrer Wahl wenden.

Rechtzeitig beantragen!

Bestellen Sie das PDU1 frühzeitig - am besten noch während der Kündigungsfrist. Arbeitslosenentschädigung wird nicht rückwirkend ausgezahlt, sondern erst vom Zeitpunkt der Anmeldung aus. Sie müssen sich deshalb baldmöglichst in Ihrem Wohnsitzland arbeitslos melden, sonst verlieren Sie einen Teil Ihrer Taggelder.

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