Deine Pflichten
Suche aktiv eine neue Stelle und bewahre deine Bewerbungen auf
Sobald du weisst, dass dir gekündigt wurde oder dass du nach deiner Ausbildung keine Stelle hast, musst du anfangen, dich zu bewerben. Bewahre alle deine Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf (Briefe, E-Mails, Notizen zu telefonischen Anfragen, Absagebriefe/-mails). Diese «Arbeitsbemühungen» musst du auf dem RAV vorweisen können, sonst wird dir ein Teil deiner Taggelder gestrichen.
Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung findest auf den folgenden Internetplattformen: Berufsberatung und arbeit.swiss.
Arbeite mit dem RAV und der Arbeitslosenkasse zusammen
Du bist verpflichtet, eine «zumutbare» Stelle anzunehmen. Weiter musst du die Weisungen des RAV befolgen und zu allen Gesprächsterminen erscheinen.
Deiner Arbeitslosenkasse musst du zudem alle relevanten Informationen unverzüglich mitteilen: Beispielsweise wenn du krank bist oder wenn du eine temporäre Stelle gefunden hast.
Wenn du deine Pflichten verletzt, können dir Sanktionen auferlegt werden: Du bekommst sogenannte «Einstelltage», das heisst, ein Teil deiner Taggelder wird gestrichen.
Schicke deine Unterlagen ein, dann bekommst du rechtzeitig deine Taggelder
Hast du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, musst du deiner Arbeitslosenkasse jeden Monat Unterlagen einschicken. Welche Formulare du wohin schicken musst, erfährst du unter dem Menüpunkt Unterlagen einschicken. Nur wenn deine Arbeitslosenkasse alle nötigen Formulare rechtzeitig und vollständig ausgefüllt bekommt, kann sie dir deine Taggelder auszahlen.