Wer bekommt Geld?
Alle Angestellten in der Schweiz sind obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Selbständigerwerbende sind nicht versichert.
Damit Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen können, müssen Sie:
- ganz oder teilweise arbeitslos sein (als „teilweise arbeitslos“ gilt, wer eine Teilzeitstelle hat und eine Vollzeitstelle sucht),
- einen Mindestausfall von zwei Arbeitstagen und eine Lohneinbusse vorweisen können,
- Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben,
- die obligatorische Schulzeit zurückgelegt und das Rentenalter noch nicht erreicht haben,
- innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Erstanmeldung mindestens 12 Monate Beitragszeit nachweisen können,
- vermittlungsfähig sein (bereit, in der Lage und berechtigt, eine Arbeit anzunehmen) und
- die Kontrollvorschriften des RAV einhalten.
Unter gewissen Umständen sind Sie von der Beitragszeit befreit (z.B. nach einer Ausbildung oder bei einer Ehetrennung). Detaillierte Informationen zum Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung finden Sie in der Broschüre «Arbeitslosigkeit – ein Leitfaden für Versicherte» (PDF).