Ausbaugewerbe Westschweiz
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Ausbaugewerbes der Westschweiz (GAV SOR) regelt die Arbeitsbedingungen vieler Handwerksbranchen in den sieben Westschweizer Kantonen sowie im Berner Jura. In diesen Gebieten ist der GAV für die Branchen Schreiner & Holzbau, Boden- & Parkettleger sowie für Glasereien gültig. Je nach Kanton und Gebiet gilt der GAV auch für weitere Branchen wie Maler & Gipser, Plattenleger, Dachdecker und viele weitere.
Die Einhaltung des GAV wird von Paritätischen Kommissionen überprüft, welche in den sieben Westschweizer Kantonen sowie im Berner Jura tätig sind. Jährlich werden zahlreiche Kontrollen in Betrieben und auf Baustellen durchgeführt.
Frühzeitige Pensionierung
Ein separater GAV, der Kollektivvertrag für die vorzeitige Pensionierung im westschweizerischen Ausbaugewerbe (KVP SOR) ermöglicht Arbeitnehmenden die frühzeitige Pensionierung ab 62 Jahren für Männer, bzw. 61 Jahren für Frauen.
Zahlen und Fakten
- GAV-Unterstellung in der Branche: 24’000 Arbeitnehmende
- Geltungsbereich GAV: FR, JU, Berner JU, NE, VD, VS, GE
Bessere Arbeitsbedingungen mit GAV
| Gesetzliche Bestimmungen | GAV Ausbaugewerbe Westschweiz |
Wöchentliche Arbeitszeit | 50 Stunden | Durchschnittlich 41 Stunden (39-45 Stunden) pro Woche, Mo-Fr 06-22 Uhr Schichtarbeit (2 x 8.2 Std.): erlaubt Mo-Fr 06-22 Uhr. Verboten während der Nacht, am Wochenende und auf Baustellen. |
13. Monatslohn | Nein | Ja |
Zuschläge |
|
|
Ferien |
|
|
Feiertage | 1 Tag bezahlt (1. August) | Maximal 9 Tage bezahlt (inkl. 1. August) |
Bezahlte Absenzen |
|
|
Weiterbildung |
| Maximal 5 Kurstage/Jahr. |
Berufsbeitrag |
| Arbeitnehmende: 1% des AHV-Bruttolohnes. Unia-Mitglieder erhalten den Berufs- und Vollzugskostenbeitrag teilweise zurückerstattet. |
Lohn | Individuell | Mindestlöhne, festgelegt nach Kanton/Gebiet, Beruf und Einreihung (4 Lohnklassen) |
Lohn bei Krankheit und Unfall | 100% 3 bis max. 46 Wochen |
|
Frühpensionierung |
| Frühzeitiger Altersrücktritt ab 61 Jahren (Frauen) und ab 62 Jahren (Männer) möglich. Rente = 80% vom letzten Gehalt (min. CHF 3800, max. CHF 4800) |
Kündigungsfristen |
|
|
Anerkennung Ausländischer Diplome |
|
|