Gebäudehülle
Das Gebäudehüllengewerbe ist eine stetig wachsende Branche. Die Branche kann zur Erreichung der Vision einer «2000-Watt-Gesellschaft» einen spürbaren Beitrag leisten.
Die «2000-Watt-Gesellschaft» verlangt eine markante Reduktion der CO2-Emission. Diese wird beispielsweise durch solide Dichtung und Wärmedämmung erreicht. Durch Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden wird ein Beitrag zur Energiegewinnung geleistet. Die Energiegewinnung von Anlagen auf Dach und an Fassaden kann den Gesamt-Energieverbrauch eines Gebäudes sogar übersteigen.
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Gebäudehüllengewerbe
Dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Gebäudehüllengewerbe sind neu auch Lernende vollumfänglich unterstellt. Die Bestimmungen des GAV gelten für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden in Betrieben des Gebäudehüllengewerbes.
Betriebe im Gebäudehüllengewerbe
Zum Gebäudehüllengewerbe gehören Betriebe, welche in den nicht statisch beanspruchten Bereichen Steildach, Flachdach/Unterterrainabdichtungen und Fassadenbekleidung tätig sind. Insbesondere die folgenden Elemente im Hochbau werden dazu gezählt:
- Integration der Dampfbremse / Wärmedämmung / Luftdichtigkeitsschicht
- Eindeckung, Abdichtung, Bekleidung mit verschiedenen Materialien
- Schutz und Nutzschichten
- Montage von Elementen zur Nutzung von Solarenergie an der Gebäudehülle (Photovoltaik / Thermische Anlagen ohne Installation 220V)
Ausgeschlossen sind jedoch Fenster und Türen, Kompaktfassaden-Ausführungen mit Verputz und Abrieb, Holz-, Metallbausysteme sowie Holzfassaden.
Zahlen und Fakten
GAV-Unterstellung in der Branche: 3'960 Arbeitnehmende
Geltungsbereich GAV: ganze Schweiz ausser BS, BL, GE, VD, VS
Bessere Arbeitsbedingungen mit GAV
| Gesetzliche Bestimmungen | GAV Gebäudehüllengewerbe |
Wöchentliche Arbeitszeit | 50 Stunden | Durchschnittlich 42 Stunden, maximal 50 Stunden |
13. Monatslohn | Nein | Ja: 100% |
Ferien |
|
|
Feiertage | 1 Tag bezahlt (1. August) | 9 Tage (1. August inklusive) |
Bezahlte Absenzen |
|
|
Mutter-/Vaterschaftsurlaub |
|
|
Weiterbildung | Bis zu 3 Arbeitstage pro Jahr | |
Zuschläge |
|
|
Berufsbeitrag |
| Lernende 5.- Fr., alle anderen Arbeitnehmenden 25.- Fr./Monat. Unia-Mitglieder erhalten diesen Betrag zurück |
Lohn | Individuell | Mindestlöhne (auch für Lernende) |
Lohn bei Krankheit und Unfall | 100% 3 bis max. 46 Wochen | Krankheit: 80% ab 2. Tag während maximal 220 Tagen innerhalb von 900 Tagen (mit Arztzeugnis ab 1. Tag) |
Frühpensionierung |
| Flexible Frühpensionierung (VRM) möglich ab dem 59. (Frauen) / 60. (Männer) Altersjahr, |
Kündigungsfristen |
|
|