Isoliergewerbe
Berufe
Schallschutzmonteur, Isolierspengler, Brandschutzmonteur
Berufsarbeiten
Arbeiten im Bereich von Wärme-, Kälte-, Schall- und passivem Brandschutz, wie Technische Dämmung, Isolierung an Leitungen, Armaturen, Apparaten in der Industrie- und Haustechnik. Zudem Erstellung und Installation von Kühl- und Tiefkühlräumen, Schallschutzverkleidungen und passive Brandsysteme.
Lernende
Für Lernende ist der GAV in folgenden Bereichen gültig:
- Ausbildungsbeitrag
- Bestimmungen zu Arbeitszeiten
- Bestimmungen zu Ferien
- Feiertage
- Absenzenentschädigung
- Mindestlöhne, Anspruch auf 13. Monatslohn
- Auslagenersatz bei auswärtiger Arbeit
- Entschädigung für die Benützung eines privaten Fahrzeuges
Zahlen und Fakten
GAV-Unterstellung in der Branche: 1'940 Arbeitnehmende
Geltungsbereich GAV: ganze Schweiz ausser Kantone GE, VD, VS
Bessere Arbeitsbedingungen mit GAV
| Gesetzliche Bestimmungen | GAV Isoliergewerbe |
Wöchentliche Arbeitszeit | 50 Stunden | 40 Stunden |
13. Monatslohn | Nein | Ja, auch für Lernende |
Ferien |
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Feiertage | 1 Tag bezahlt (1. August) | max. 9 Tage (1. August inklusive) |
Bezahlte Absenzen |
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Vaterschaftsurlaub | 10 Tage zu 80% | 10 Tage zu 100 % |
Weiterbildung |
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Zuschläge |
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Berufsbeitrag | Fr. 35.-, Lernende Fr. 10.- Unia-Mitglieder erhalten den Berufsbeitrag zurückerstattet. | |
Lohn | Individuell | Mindestlöhne, auch für Lernende |
Lohn bei Krankheit und Unfall | 100% 3 bis max. 46 Wochen |
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Kündigungsfristen |
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