Möbelindustrie
Die Möbelindustrie besteht aus spezialisierten Betrieben - von der industriellen Möbelanfertigung bis zum Designermöbel- und Polstermöbel-Hersteller. Die Branche hatte in den vergangenen Jahren mit der Billigkonkurrenz aus dem Ausland schwer zu kämpfen. Nach wie vor werden in der Schweiz aber qualitativ hochstehende Produkte hergestellt.
Dem GAV Möbelindustrie unterstellt
Folgende Arbeitnehmende beziehungsweise Berufszweige sind dem GAV unterstellt:
- Sämtliche Beschäftigte in Firmen des Verbands der Schweizer Möbelindustrie (Möbelschweiz)
- Unternehmungen die Möbel und Polstermöbel im weitesten Sinne, Büromöbel und Betten in industrieller Herstellung fertigen, sowie ihre gelernten, angelernten, ungelernten und auszubildenden Arbeitnehmenden soweit sie nicht einem anderen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.
- Das kaufmännische Personal ist dem GAV ebenfalls unterstellt, allerdings ohne den Artikel welcher die Mindestlöhne und Löhne regelt. Ausserdem zahlen sie keinen Berufsbeitrag.
- Für die Auszubildenden hat der GAV ebenfalls Gültigkeit, allerdings ohne den Artikel welcher die Mindestlöhne und Löhne regelt.
Zahlen und Fakten
GAV-Unterstellung in der Branche: 1’145 Arbeitnehmende
Geltungsbereich GAV: ganze Schweiz
Bessere Arbeitsbedingungen mit GAV
Gesetzliche Bestimmungen | GAV Möbelindustrie | |
---|---|---|
Wöchentliche Arbeitszeit | 50 Stunden | durchschnittlich 41 Stunden (32-45 Stunden) |
13. Monatslohn | Nein | Ja |
Ferien |
|
|
Feiertage | 1 Tag bezahlt (1. August) | 9 Tage (1. August inklusive) |
Bezahlte Absenzen | 2 Wochen (10 Arbeitstage) |
|
Vaterschaftsurlaub | 10 Tage zu 80% | 10 Tage zu 100% |
Zuschläge |
| Erfolgt kein Ausgleich durch Freizeit, hat das Unternehmen folgende Zuschläge zu entrichten:
10% Zulage bei Schichtarbeit (Arbeitsbeginn vor 06 Uhr und/oder Arbeitsende nach 18 Uhr) |
Berufsbeitrag |
Mitglieder der Gewerkschaft erhalten den Berufs- und Vollzugskostenbeitrag zurückerstattet. | |
Lohn | Individuell | Mindestlöhne |
Lohn bei Krankheit und Unfall | 100% 3 bis max. 46 Wochen |
|
Kündigungsfristen |
|