Maler- und Gipsergewerbe

Das Maler- und Gipsergewerbe umfasst eine Vielzahl von Berufen. Für die Branche gibt es mehrere Gesamtarbeitsverträge (GAV). Einer der grössten Gesamtarbeitsverträge ist der GAV Maler- und Gipsergewerbe für die Deutschschweiz, den Kanton Jura, den Berner Jura und die Maler:innen im Kanton Tessin.

Auf den 1. April 2023 sind die Löhne für alle, die diesem GAV Maler- und Gipsergewerbe unterstellt sind, erneut um 50 Franken pro Monat gestiegen. Auch die Mindestlöhne sind gestiegen.

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Mindestlöhne ab 1. April 2023:

Lohnkategorie Maler:in
(Franken/Monat)
Gipser:in
(Franken/Monat)
Vorarbeiter:in 5'669 5'881
Gelernte/r Berufsarbeiter:in ab 3 Berufsjahren 4'976 5'192
Berufsarbeiter:in 4'592 4'766
Hilfsarbeiter:in 4'379 4'540
Branchenfremde/r 4'097 4'208
EFZ im 1. Jahr nach der Lehre 4'276 4'438
EFZ im 2. Jahr nach der Lehre 4'511 4'672
EFZ im 3. Jahr nach der Lehre 4'775 4'991
EBA im 1. Jahr nach der Lehre 3'929 4'072
EBA im 2. Jahr nach der Lehre 4'151 4'307
EBA im 3. Jahr nach der Lehre 4'371 4'537

In der Romandie sind die Arbeitnehmenden des Maler- und Gipsergewerbes dem GAV Ausbaugewerbe Westschweiz unterstellt. Im Tessin und in der Stadt Zürich haben die Gipser einen separaten GAV.  

GAV Maler- und Gipsergewerbe Deutschschweiz, Tessin und Jura

Der GAV für des Maler- und Gipsergewerbe bestimmt und schützt die Arbeitsbedingungen für über 15‘500 Maler:innen und Gipser:innen. Ziel der Unia ist, gemeinsam mit den Mitgliedern die Arbeitsbedingungen in der Maler- und Gipserbranche stetig zu verbessern!

Frühpensionierung für Maler:innen und Gipser

Dank ihres GAV können sich Maler:innen und Gipser:innen frühzeitig pensionieren lassen. Ihr Vorruhestandsmodell (VRM) sieht vor, dass sie ab 60 Jahre flexibel in Rente gehen können. Dabei haben sie die Wahl: ab 60 Jahre entweder ihre Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren. Oder sie wählen einen vollständige Frühpensionierung ab 63 Jahren.

Durch VRM finanziert wird eine Übergangsrente von rund 70 Prozent bis zum ordentlichen Pensionsalter sowie Beiträge an die 2. Säule. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden hälftig mit je 0,85 Lohnprozenten finanziert.

Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmenden, die mindestens 15 Jahre in einem Maler- bzw. Gipserbetrieb gearbeitet haben, davon die letzten sieben Jahre vor der Frühpensionierung ununterbrochen. Bis zu 2 Jahren Arbeitslosigkeit werden aber angerechnet.

Die Arbeitnehmenden müssen ein halbes Jahr vor Beginn der Frühpension einen Antrag an die Stiftung VRM stellen. Die zuständige Unia-Sektion hilft dabei gerne. Mehr Infos findest du unter: www.vrm-malergipser.ch

Zahlen und Fakten

GAV-Unterstellung in der Branche: 15'500 Angestellte in zirka 2400 Betrieben
Geltungsbereich GAV: Kantone ZH (ausser Gipser Stadt Zürich), BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, JU, Maler TI

 

Gesetzliche Bestimmungen

GAV Maler- und Gipsergewerbe

Arbeitszeit

50 Stunden

durchschnittlich 40 Stunden, 2080 Stunden / Jahr
Wochenhöchstasrbeitszeit: 48 Stunden

Teilzeit -- Ab weniger als mit 80%-Pensum:
Tageshöchstarbeitszeit: 9,6 Stunden
Übliche Arbeitstage im Arbeitsvertrag festgelegt.

13. Monatslohn

Nein

Ja, 100 %

Ferien

  • bis 20. Altersjahr: 25 Tage
  • ab 21. Altersjahr: 20 Tage
  • bis 20. Geburtstag: 27 Tage
  • ab 20 und bis 50. Geburtstag: 22 Tage
  • ab 50. Geburtstag: 27 Tage

Feiertage

1 Tag bezahlt (1. August)

Max. 9 bezahlte Tage

Bezahlte Absenzen

 
  • Heirat: 1 Tag
  • Todesfall (Familie): 2-3 Tage
  • Umzug, alle 3 Jahre: 1 Tag
Mutterschaftsurlaub 14 Wochen 16 Wochen
Vaterschaftsurlaub 10 Tage zu 80% Lohn 10 Tage zu 100% Lohn

Weiterbildung

  Berufsorientierte Weiterbildung: 15 Kurstage/Jahr, 80% Kurskosten- und teilweise Lohnausfallentschädigung

Höhere Lehrgänge: Pauschalentschädigung

Weitere Infos unter: www.gimafonds.ch

Vorübergehende Nachtarbeit 23 - 6 Uhr: +25% Lohnzuschlag 20 - 6 Uhr: +100% Zeitzuschlag
Sonntagsarbeit +50% Lohnzuschlag +100% Zeitzuschlag

Berufsbeitrag

 

Fr. 24.- / Lernende Fr. 14.-
Mitglieder der Gewerkschaft erhalten den Berufs- und Vollzugskostenbeitrag zurückerstattet

Lohn

Individuell

Mindestlöhne und Lohnerhöhungen für alle

Auswärtige Arbeit: Verpflegung

Arbeitgeber muss zahlen, aber keine Angabe zur Höhe

Max. 20 CHF pro Mittagessen gegen Quittung oder pauschal 262 CHF/Monat

Benützung Privatfahrzeug

Arbeitgeber muss zahlen, aber keine Angabe zur Höhe

Auto: 0.70 CHF/km
Motorrad: 0.45 CHF/km

Arbeitskleidung

  2 Überkleider/Jahr
Lohn bei Krankheit und Unfall 100% 3 bis max. 46 Wochen Krankheit: 80% inkl. 13. Monatslohn ab 2. Tag (ab 3. Tag, wenn weniger als 4 Dienstjahre im gleichen Betrieb) für 730 Tage
Unfall: 80% ab 1. Tag
Pensionierung Ab 65 Jahren

Ab 60 Jahre Reduktion der Arbeitszeit oder ab 63 Jahre volle Frühpensionierung

Übergangsrente: ca. 70% des leistungsbestimmenden Lohnes sowie Beiträge an die 2. Säule

Bedingung: mind. 15 Jahre in der Branche, davon die letzten 7ohne Unterbruch (inkl. 2 Jahre Arbeitslosigkeit)

Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen je 0.85% Lohnbeitrag

Weitere Infos unter: www.vrm-malergipser.ch

Mach mit!

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Links

Weitere GAV in der Maler-Gipserbranche: