Reinigung/Facilities

Über 90’000 Personen arbeiten in der Gebäudereinigung, 80 Prozent davon in Teilzeit. Die Mehrheit der Angestellten sind Frauen mit Migrationshintergrund.
Drei Verträge für gute Arbeitsbedingungen in der Reinigung
Gesamtarbeitsverträge (GAV) definieren die Arbeitsbedingungen der Angestellten. Zurzeit gibt es drei Gesamtarbeitsverträge für die Gebäudereinigung, die allgemeinverbindlich sind:
Der GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz ist für alle Unternehmen verbindlich, die mehr als fünf Mitarbeitende beschäftigen. Für Kleinstfirmen gelten die wesentlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ebenfalls. Auch Teilzeitbeschäftigte sind dem GAV und all seinen Bestimmungen unterstellt.
Dem GAV des Reinigungssektors für die Westschweiz sind rund 20’000 Mitarbeitende in der ganzen Romandie unterstellt. Für den Kanton Genf gelten höhere Mindestlöhne.
Für den Kanton Tessin gibt es einen GAV, den die Unia nicht unterschrieben hat, weil die Löhne mit 17.75 Franken (2022) viel zu tief sind. Zum Vergleich: Im Rest der Schweiz liegt der Mindestlohn bei über 20 Franken.
Bessere Löhne, sozialer Schutz und Weiterbildungen
Die Gesamtarbeitsverträge haben die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den letzten Jahren verbessert, beispielsweise beim Lohn, beim sozialen Schutz (Mutterschaftsurlaub etc.) und bei den Weiterbildungsmöglichkeiten.
Angestellte in Privathaushalten
Für Angestellte in Privathaushalten gelten andere Regelungen. Sie unterstehen nicht dem Gesamtarbeitsvertrag. Für sie gilt der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (NAV Hauswirtschaft), in dem es lediglich einen zwingenden Mindestlohn gibt. Die weiteren Arbeitsbedingungen sind je nach Kanton in kantonalen NAV geregelt.
Links
- Genaue Infos zum GAV Reinigung in der Deutschschweiz