Temporärarbeit

Für Temporärangestellte gilt der GAV Personenverleih

Der laufende Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih gilt seit 1. Januar 2021 bis Ende 2023 und ist allgemeinverbindlich. Temporärarbeitende erhalten höhere Mindestlöhne und einen 13. Monatslohn. Sie profitieren von weiteren modernen Regelungen und Weiterbildungen durch den Fonds «temptraining». Zudem wollen die Sozialpartner das Equal Minimum Pay-Prinzip umsetzen.

Für Temporärarbeitende gilt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih. Der GAV besteht seit 2012 und ist für alle Personalvermittler in der Schweiz allgemeinverbindlich. Über 150’000 Arbeitnehmende sind ihm unterstellt. Der laufende GAV ist seit 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Mindestlöhne bis Ende 2023

Ab Januar 2023 (bzw. seit 1. Dezember 2022 für das Tessin) werden die Mindestlöhne des GAV Personalverleih für Temporärarbeitende angepasst.

Basislöhne/Stunde*

Normalllohn**

Hochlohn**

Tessin

Gelernte

24.25 Fr.

25.90 Fr.

22.55 Fr.

Angelernte

21.34 Fr.

22.79 Fr.

19.85 Fr.

Ungelernte

19.92 Fr.

21.02 Fr.

18.00 Fr.

* Zuzüglich 13. Monatslohn, Ferien und Feiertage gemäss GAV Personalverleih.

** Als Hochlohngebiete gelten die Agglomeration Bern, der Arc Lémanique sowie die Kantone BS, GE, BL und ZH. In Genf gilt der kantonale Mindestlohn, sofern er höher ist.

Faire Bedingungen und gute Weiterbildungsmöglichkeiten mit «temptraining»

Weiterhin profitieren Temporärarbeitende von verbindlichen Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen, modernen Regelungen für die berufliche Vorsorge und einer Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung.

Mit dem Weiterbildungsfonds «temptraining» können sich Temporärarbeitende beruflich weiterentwickeln. Bisher wurden über 43 Mio. Franken in die berufliche Zukunft von mehr als 26‘000 Temporärarbeitenden investiert.

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Sozialpartner GAV Personalverleih