Textil-/Bekleidungsindustrie

Die Textilindustrie in der Schweiz hat eine lange Tradition. In ihrer Geschichte hat sich die Branche stark verändert. Heute kann sich die inzwischen viel kleinere Textilindustrie vor allem mit hoher Qualität durchsetzen. Der Gesamtarbeitsvertrag der Textilindustrie regelt die Arbeitsbedingungen von etlichen Angestellten.
Textilindustrie – klein aber fein
Die Schweizer Textilindustrie war die Vorreiterin der Industrialisierung der Schweiz und damit von enormer Bedeutung für die gesamte Entwicklung der Industrie. Die Gewerkschaft Unia betreut seit jeher die Beschäftigten der mittlerweile kleinen aber feinen Textilindustrie und ist Vertragspartnerin des Arbeitgeberverbandes Swiss Textiles im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Textilindustrie.
GAV 2017 bringt Verbesserungen
Ab 1. Juli 2017 gilt der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Gewerkschaft Unia hat gemeinsam mit den Beschäftigten einige Verbesserungen ausgehandelt:
Der GAV
- bringt höhere Mindestlöhne
- verbessert die Mitbestimmung im Betrieb
- schützt ältere Arbeitnehmende vor Kündigung
- verlängert Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
- begünstigt erstmals Teile des Kaders, das administrative Personal und die Lernenden
Folgende Firmen sind aktuell dem GAV unterstellt:
- Bethge AG, Zofingen
- Création Baumann AG, Langenthal
- Färberei Probst AG, Emmenmatt
- Lantal Textiles AG, Langenthal
- Meister & Cie. AG, Hasle-Rüegsau