Gegen Missstände vorgehen

Ein Bauarbeiter bei der Arbeit

Stellen Sie einen Missstand in Ihrem Betrieb fest? Handeln Sie. Die folgenden fünf Schritte helfen Ihnen, die Situation zu entschärfen.

1. Schliessen Sie sich mit anderen Mitarbeiter/innen zusammen und kontaktieren Sie Ihre Gewerkschaft

Überprüfen Sie, ob das Problem nur Sie selbst oder mehrere Beschäftigte betrifft. Denn oft handelt es sich nicht um ein individuelles, sondern um ein kollektives Problem. Dabei lohnt es sich, die Angelegenheit gemeinsam anzugehen und nach Lösungen zu suchen.

2. Sammeln Sie Fakten und Aussagen, erarbeiten Sie Lösungsvorschläge

  • Erstellen Sie eine möglichst objektive Übersicht der Fakten, halten Sie das Problem schriftlich fest und machen Sie wenn möglich ein Foto der Situation.
  • Sammeln Sie Aussagen von betroffenen Mitarbeitenden. Zum Beispiel zu Auswirkungen der Risiken und Belastungen.
  • Erarbeiten Sie Lösungsvorschläge mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Holen Sie sich wenn nötig Grundlageninformationen ein wie zur Gesetzgebung.

3. Mit der Geschäftsleitung eine Lösung finden

  • Bitten Sie die Geschäftsleitung um ein Gespräch und konfrontieren Sie sie mit dem Problem.
  • Präsentieren Sie Ihre Anliegen und Lösungsvorschläge.
  • Vereinbaren Sie ein gemeinsames Vorgehen.

Achtung: Stellen Sie den Kontakt zur Geschäftsleitung nicht her, ohne sich zuvor mit Ihren Kolleginnen und Kollegen abzusprechen. Die anderen Betroffenen müssen in den Dialog miteinbezogen werden.

4. Falls keine Lösung gefunden wurde: Kontaktieren Sie das Arbeitsinspektorat

Falls Sie und Ihre Kolleg/innen keine Lösung mit der Geschäftsleitung gefunden haben und das Problem weiterhin besteht, kontaktieren Sie als nächstes die zuständige Behörde. Das ist in der Regel das kantonale Arbeitsinspektorat. Dieses hat die Pflicht zu intervenieren.

5. Prozess nachbearbeiten

Kontrollieren Sie, ob die vereinbarten Massnahmen und Lösungen umgesetzt wurden.

Wichtig ist:

Ziehen Sie während des ganzen Prozesses die Gewerkschaft mit ein und informieren Sie sie über Ihr geplantes Vorgehen. Ihre Erfahrungen können auch für andere Betriebe hilfreich sein.