Coiffeurgewerbe

Frau und Mann mit Schere und Föhn

Die Unia ist die starke Gewerkschaft im Coiffeurgewerbe. Sie verhandelt die Mindestlöhne und den Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser regelt die Arbeitsbedingungen von rund 11000 Coiffeusen und Coiffeuren sowie Barber:innen in der Schweiz.

Mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen im Coiffeurgewerbe ab 2024

Der neue GAV führt ein neues Lohnsystem ein, das die Mindestlöhne schneller ansteigen lässt – nun innerhalb von drei statt fünf Berufsjahren und bringt ab 2024 höhere Löhne und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit sich. Zudem schafft er bessere Instrumente, um Scheinselbständigkeit, unlauteren Wettbewerb und Lohndumping zu bekämpfen.

Die Abzugsmöglichkeit nach der Lehre (EFZ) bei nichterreichen des monatlichen Umsatzes konnten halbiert, jedoch nicht abgeschafft werden. Die Unia und ihre Mitglieder kritisieren diese Praxis und bekämpfen sie weiterhin.

Höhere Löhne ab 2024

Die Löhne in der Branche steigen dank dem verbesserten GAV deutlich an.

Berufsleute mit abgeschlossener Lehre (EFZ)

  • 1. Berufsjahr: Basislohn 4000 CHF; Jahreslohn 48'000 CHF
  • 2. Berufsjahr: Basislohn 4000 CHF; Jahreslohn 48'000 CHF
  • 3. Berufsjahr und folgende: Basislohn 4190 CHF; Jahreslohn 50'280 CHF

Für das vierte und fünfte Berufsjahr sieht der GAV keine weiteren Basislohnstufen vor.
Die Löhne für Berufsleute steigen bis 2027 um bis zu 14,36 Prozent.

Berufsleute mit Anlehre

  • 1. Berufsjahr: keine Bestimmung
  • 2. Berufsjahr: Basislohn 3650 CHF; Jahreslohn 43'800 CHF
  • 3. Berufsjahr und folgende: Basislohn 4050 CHF, Jahreslohn 48'600 CHF

 Für das vierte und fünfte Berufsjahr sieht der GAV keine weiteren Basislohnstufen vor.Die Mindestlöhne steigen bis 2027 um bis zu 16,67 Prozent.

Berufsleute ohne Berufsausbildung

  • 1. Berufsjahr: Basislohn 3550 CHF; Jahreslohn 42'600 CHF
  • 2. Berufsjahr: Basislohn 3630 CHF; Jahreslohn 43'560 CHF
  • 3. Berufsjahr und folgende: 3950 CHF; Jahreslohn 47'400 CHF

Für das vierte und fünfte Berufsjahr sieht der GAV keine weiteren Basislohnstufen vor.
Die Mindestlöhne steigen bis 2027 um bis zu 15,28 Prozent.

Ein Schritt in die richtige Richtung – aber nicht genug!

Der Job der Coiffeusen und Coiffeure ist hart: Sie arbeiten den ganzen Tag stehend und hantieren mit gesundheitsschädigenden Substanzen. Dafür benötigen sie fundierte Kenntnisse – trotzdem sind die Löhne so tief, dass sie sich selbst kaum selbst einen Haarschnitt leisten können.

An den immer längeren Arbeitstagen können sie häufig keine Pausen einlegen, sich ausruhen oder verpflegen. Die Coiffeusen und Coiffeure mögen ihren Beruf und sind stolz auf ihr Können: Trotzdem wechseln viele die Branche, denn der Lohn ist einfach zu knapp.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Dank der Unia haben Arbeitnehmende im Coiffeurgewerbe ab 2024 zweieinhalb Tage mehr Ferien. Zudem wurde der Vaterschaftsurlaub neu geregelt und dauert nun zwei Wochen und drei Tage bei vollem Lohn.

Trotz Fortschritten besteht weiter Handlungsbedarf

  • Die Mindestlöhne der erfahrenen Berufsleute sind im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Branchen noch deutlich zu tief.
  • Coiffeusen und Coiffeure ärgern sich zu recht darüber , dass ihnen bei verfehltem Umsatz immer noch Teile des Lohns abgezogen werden können: WBetriebe können jungen Berufsabgäner:innen in den ersten beiden Jahren nach der Lehre hohe Beträge vom Lohn abziehen, wenn diese das monatliche Umsatzziel von 9500 Franken verfehlen. Jedoch sind diese Beträge ab 2024 nur noch halb so hoch. Diese dürfen nur abgezogen werden, wenn dies vorab so vertraglich vereinbart wurde und im Gegenzug drei berufsspezifische Weiterbildungstage gewährt werden. Für die Unia ist klar: Diese Praxis wollen wir beenden!
  • Arbeitnehmende erhalten keine Entschädigung für das Anschaffen, Nutzen, und Warten der Scheren.
  • Die Wochenenden bleiben auch unter dem neuen GAV ungeregelt und die Coiffeusen und Coiffeure haben immer noch keinen Anspruch auf ein arbeitsfreies Wochenende pro Monat. Die Unia wird sich weiter für fair geregelte Arbeitszeiten einsetzen.
  • Lernende können nach wie vor nicht auf den Schutz des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) zählen.

Gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen

Ob Barber, Coiffeuse oder ungelernte Mitarbeitende – nur wenn wir alle gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, können wir etwas erreichen.

Du kannst etwas bewegen

Engagiere dich entweder auf regionaler Ebene in deinem Betrieb, deiner Region oder begleite die Verhandlungen, indem du am nationalen Branchenausschuss der Coiffeusen und Coiffeure teilnimmst. Dort kannst du die Ausrichtung des GAV mitbestimmen und dich für die Verhandlungsdelegation aufstellen lassen.

Für Rückfragen kontaktiere bitte Igor Zoric, Branchenleiter Coiffure der Unia.