Neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Coiffeurgewerbe ratifiziert

Angestellte mit Berufserfahung erhalten mit dem neuen GAV bessere Löhne.

Die Delegiertenversammlung von coiffureSUISSE hat am 21. Mai 2017 den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Coiffeurgewerbe ratifiziert. Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beim Seco wird in die Wege geleitet.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen hatten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im März 2017 auf eine Vereinbarung zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Coiffeurgewerbe verständigt. Bei den Gesprächen ging es im Wesentlichen um die Löhne und die Einführung konkreter Massnahmen zur Bekämpfung des Lohndumpings.

Aufwertung des Coiffeurgewerbes vonnöten

Die Sozialpartner möchten mit dem neuen GAV einen Beitrag zur Aufwertung des Coiffeurgewerbes leisten. Die Vereinbarung sieht Lohnerhöhungen zur Aufwertung der Berufserfahrung, verstärkten Schutz gegen Lohndumping und Massnahmen gegen Scheinselbstständigkeit vor.