Neuer GAV für Tankstellenshops

13 000 Arbeitnehmende werden vom GAV Tankstellenshops geschützt.

Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Tankstellenshops für allgemeinverbindlich erklärt. Die Unia bedauert, dass im Tessin die verhandelten Mindestlöhne nicht gelten.

Der neue GAV schützt die Arbeitsbedingungen der Angestellten in den Tankstellenshops. Neben der Festsetzung von Mindestlöhnen regelt der GAV insbesondere die Arbeitszeiten und garantiert eine Reihe von Sozialleistungen, wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft. Künftig profitieren 13‘000 Arbeitnehmende vom neuen GAV.

Tessin teilweise ausgeschlossen

Die Tessiner Angestellten, die vom Lohndumping besonders betroffen sind, kommen leider nicht in den Genuss von Mindestlöhnen. Die Vertragsparteien sind bestrebt, eine Lösung für das Tessin zu suchen.

Eine Premiere im Detailhandel

Im November 2015 schlossen die Sozialpartner die Verhandlungen für einen neuen GAV für Tankstellenshops erfolgreich ab. Seitdem warteten sie auf den Entscheid der Bundesbehörden. Der neue GAV für Tankstellenshops ist der erste allgemeinverbindlich erklärte gesamtschweizerische Gesamtarbeitsvertrag im Detailhandel.