Bessere Löhne für alle

Frauen verdienen im Detailhandel auch für vergleichbare Arbeit weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Dies obwohl Gesetz und Verfassung gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit vorschreibt. Die Unia unterstützt ihre Mitglieder mit Lohngleichheitsklagen und fordert generell bessere Löhne für alle.

Frauen verdienen 18 Prozent weniger

Im Detailhandel sind zwei Drittel der Beschäftigten Frauen. Das Thema Lohngleichheit – oder eben mangelnde Lohngleichheit – ist deshalb in dieser Branche speziell aktuell. Frauen verdienen auch für gleiche und vergleichbare Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Medianlohn der Frauen liegt bei 4'656 Franken pro Monat (mal 12), jener der Männer bei 5'394 Franken. Die Differenz beträgt damit knapp 18 Prozent (2012, Lohnstrukturerhebung LSE).

Gegen jede Form von Diskriminierung

Die Verfassung fordert gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Das Gleichstellungsgesetz verbietet die direkte und indirekte Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Unia verlangt, dass alle Unternehmen ihre Löhne auf die Einhaltung der Lohngleichheit überprüfen und allfällige Lohndiskriminierungen beheben. Jegliche Form von Diskriminierung (aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Familienstand, etc.) muss bekämpft werden. Entsprechende Massnahmen sollen in Gesamtarbeitsverträgen verankert werden.

Lohnklagen für die Mitglieder

Die Unia engagiert sich auf verschiedenen Ebenen für bessere Frauenlöhne und die Realisierung der Lohngleichheit. Sei es in Lohnverhandlungen, mittels Gesamtarbeitsverträgen oder auch auf gesetzlichem Weg. Die Unia vertritt auch die Interessen betroffener Mitglieder gegenüber ihrem Arbeitgeber. Ein wirksames Mittel, um gegen Lohndiskriminierung vorzugehen, sind Lohngleichheitsklagen.