Die Unia wehrt sich erfolgreich gegen prekäre Verträge

Die Unia strebt seit Jahren eine drastische Verringerung von Stundenlohnverträgen an. Coop geht endlich auch in diese Richtung. Denn der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stärkt Ihre Rechte noch mehr.

Einige unserer Mitglieder haben jahrelang mit solchen Stundenlohnverträgen gearbeitet. Verträge, die eine hohe Flexibilität verlangen. Das sind prekäre Arbeitsverträge. Personen, die im Stundenlohn arbeiten, haben häufig Angst, ihre Rechte geltend zu machen. Sie fürchten, dadurch ihren Arbeitsplatz zu verlieren und vor allem nie eine feste Anstellung zu bekommen. Mit der Hilfe der Unia erhielten einige dieser Stundenlöhner:innen endlich einen festen Arbeitsvertrag, so wie es der GAV garantiert. Das zeigt allerdings, dass dieses Recht auf mehr Sicherheit nicht immer umgesetzt wird. Aus diesem Grund haben wir nachdrücklich gefordert, dieses Recht im neuen GAV zu stärken: Der Antrag auf monatliche Entlöhnung muss nun schriftlich erfolgen. Das schafft Klarheit.

Die Unia kämpft seit Jahren gegen diese prekäre Situation. Und dieser Kampf trägt nun Früchte: Coop hat sich bewegt. Jährlich sinkt die Zahl der Stundenlohnverträge. Ausgenommen ist das Jahr 2020, was sich mit der Pandemie erklären lässt. Die Unia und ihre Mitglieder begrüssen, dass Coop die Stundenlohnverträge auf das Minimum beschränken will − nämlich auf Personen, die einen solchen Vertrag wünschen. Wir hoffen, dass Coop diesen Weg weiterhin fortsetzt.

Ihr Recht

Gemäss Art. 3.3. GAV Coop erhalten Sie, wenn Sie ein Jahr lang durchschnittlich 50 Prozent gearbeitet haben und dies schriftlich bei Ihrem/Ihrer Geschäftsführer:in beantragen, einen monatlichen Arbeitsvertrag mit einem festen Beschäftigungsgrad und fixem Lohn.

Die Unia kann Sie dabei unterstützen. Kontaktieren Sie das Unia-Sekretariat in Ihrer Region.

Weitere Artikel lesen