Coronavirus: fünf Forderungen für die Arbeitnehmenden

Die ausserordentliche Lage wegen des Coronavirus erfordert ausserordentliche Massnahmen.

Die Löhne der Arbeitnehmenden und die Liquidität der Firmen sichern, Entlassungen verhindern, die soziale Sicherheit gewährleisten, die Konjunktur stabilisieren sowie Mitsprache der Arbeitnehmende beim Gesundheitsschutz, diese Massnahmen fordert die Unia angesichts der Coronavirus-Pandemie vom Bundesrat. Dazu muss rasch ein Fonds von mindestens vier Milliarden Franken geäufnet werden.

Mit der Covid-19-Pandemie ist der Bundesrat nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch arbeits-, sozial- und wirtschaftspolitisch gefordert. Für die Unia als grösste Gewerkschaft der Schweiz steht in dieser aussergewöhnlichen Situation das Wohl der rund fünf Millionen Arbeitnehmenden im Vordergrund. Besonders gefährdet sind Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen und schlecht entlöhnte Angestellte im Dienstleistungssektor. Die Unia fordert fünf Massnahmen, welche die Auswirkung der Krise begrenzen und soziale Härtefälle verhindern soll.

1. Löhne sichern: Wenn Betriebe wegen behördlicher Massnahmen oder eines wirtschaftlichen Einbruchs ihre Tätigkeit reduzieren, dann muss die öffentliche Hand unter anderem über die Kurzarbeitsentschädigung die Fortzahlung der Löhne während der Krise sicherstellen.

  • Vollständiger Lohnersatz, das heisst Ausgleich des Ausfalls bei Kurzarbeit
  • Ausweitung der Kurzarbeit auf Beschäftigte in prekären Verhältnissen
  • Lohnersatz bei Abwesenheit wegen Betreuungspflichten

2. Liquidität für Betriebe - Keine Entlassungen: Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten müssen mit einer Exportrisikogarantie oder binnenwirtschaftlichen Lösungen ihre Liquidität erhalten können. Im Gegenzug verpflichten sie sich, niemanden zu entlassen.

Um die beiden Massnahmen zu finanzieren, muss die öffentliche Hand einen Krisenfonds äufnen, der sofort 1% der gesamten Lohnsumme - das sind 4 Milliarden Franken - zur Verfügung stellt.

3. Soziale Sicherheit: Die Leistungen der Sozialversicherungen müssen angepasst werden, namentlich die Arbeitslosenversicherung mit einer 200 Tage längeren Bezugsdauer für über 50-Jährige.

4. Stabilisierung: Für besonders betroffene Branchen wie Tourismus, Kultur und Events oder persönliche Dienstleistungen braucht es ein Stabilisierungsprogramm. Zugleich muss die Schweizerische Nationalbank (SNB) gegen die Überbewertung des Frankens vorgehen.

5. Mitsprache beim Gesundheitsschutz: Die Beschäftigten wissen am besten, wie sich der Gesundheitsschutz in ihre Arbeit integrieren lässt. Sie und ihre Gewerkschaften sollen in die Planung von Massnahmen einbezogen werden.