Beschäftigte im Gastgewerbe fordern Sicherheit für Löhne und Arbeitsplätze

Der L-GAV regelt die Arbeitsbedingungen von rund 30‘000 gastgewerblichen Betrieben und über 200‘000 Angestellten.

Die Sozialpartner des Gastgewerbes beantragen beim Bundesrat, dass die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) bis Ende 2022 verlängert wird. Damit gelten die Bestimmungen und Mindestlöhne des GAV weiterhin für alle Betriebe im Gastgewerbe.

Die Verlängerung der AVE des L-GAV ist ein gutes Zeichen in der Corona-Krise: Mindestlöhne, der 13. Monatslohn, 5 Wochen Ferien und Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung gibt es weiterhin für alle Beschäftigten der Branche. Ab 2022 werden zudem die Mindestlöhne um 0,2% angehoben.

Verhandlungen über neuen GAV nötig

Gleichzeitig fordert die Unia-Branchenkonferenz Gastgewerbe von den Arbeitgebern, dass sie mit den Gewerkschaften über einen neuen L-GAV verhandeln. Die Mindestlöhne, insbesondere für erfahrene Mitarbeitende, müssen weiter erhöht werden. Zudem braucht es mehr Kontrollen, dass der L-GAV überall eingehalten wird. Null-Stundenverträge sind zu untersagen.

Sichere Arbeitsplätze und Lohngarantie

In einer Resolution fordern die Unia-Delegierten, dass der Bund Angestellten in Kurzarbeit 100% des Lohnes garantiert (statt 80%), wenn sie weniger als 5000 Franken verdienen. Die Arbeitgeber sollen vom Instrument der Kurzarbeit Gebrauch machen und keine Entlassungen aussprechen.

Prämie, Weiterbildung, Investitionen

Für Angestellte, die während dem Lockdown gearbeitet haben, fordert die Branchenkonferenz eine Risikoprämie. Weiter soll in der Branche eine Weiterbildungsoffensive gestartet werden und es braucht ein staatliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Schweizer Tourismus.

Solidarität mit Streikenden in der Logistik

Die Unia-Delegierten erklärten auch ihre Solidarität mit den streikenden Logistiker/innen von XPO Logistics in Genf, die sich seit über einer Woche mit einer Arbeitsniederlegung gegen eine missbräuchliche Massenentlassung wehren.