Gutachten: Uber muss Arbeitgeber-Pflichten wahrnehmen

Taxifahrer in Genf wehren sich: Die gesetzlichen Bestimmungen müssen für alle gelten!

Ein Gutachten belegt, dass der Fahrdienst Uber in der Schweiz als Arbeitgeber einzustufen ist. Die Uber-Fahrer/innen fallen unter das Arbeitsgesetz. Die Unia fordert die Behörden auf, endlich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei Uber durchzusetzen.

Das Gutachten von Prof. Kurt Pärli zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei Uber zeigt: Uber agiert über seine Tochtergesellschaften in der Schweiz als Arbeitgeber. Bis heute setzt der Konzern jedoch auf ein System der Scheinselbständigkeit und erkennt seine Fahrer/innen nicht als Arbeitnehmende an.

Uber kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen

Aus rechtlicher Sicht besteht zwischen Uber und seinen Fahrer/innen aber ein Arbeitgeberverhältnis. Die Firma müsste deshalb ihren Arbeitgeber-Pflichten nachkommen und sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge an die schweizerischen Sozialversicherungen entrichten.

Konsequenter Gesetzesvollzug nötig

Die Unia fordert die Behörden auf, den gesetzlichen Bestimmungen im Fall Uber Geltung zu verschaffen. Ruhezeiten, Maximalarbeitszeit, Erfassung der Arbeitszeit und Massnahmen zum Gesundheitsschutz müssen durchgesetzt und kontrolliert werden.

Plattform-Wirtschaft nur mit Schutz der Arbeitnehmenden

Das vorliegende Gutachten hat auch eine Signalwirkung für die sogenannte Plattform-Wirtschaft oder «digitale Ökonomie»: Arbeitgeber können sich nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie Arbeitsverhältnisse übers Internet oder Apps organisieren.