Der Staat muss die Gesetze gegen Uber durchsetzen

Uber-Chauffeur:innen müssen endlich nach geltendem Recht angestellt werden.

Uber darf vorerst weiter in Genf aktiv sein – ohne dass der Konzern sich an die Gesetze hält. So geht das nicht! Die Unia fordert, dass der Kanton Genf Uber die Bewilligung entzieht, solange die Löhne und Spesen der Fahrer:innen aus der Vergangenheit nicht bezahlt sind und solange Uber sich auf kein legales Geschäftsmodell für die Zukunft verpflichtet.

Das Wirtschaftsdepartement des Kantons Genf gibt Uber eine Gnadenfrist – die Betriebsbewilligung wird vorerst nicht entzogen. Für die Gewerkschaft Unia ist dieser Entscheid unverständlich.

Ansprüche der Fahrer:innen müssen durchgesetzt werden

Die Unia fordert, dass der Staat die Ansprüche der Fahrer:innen von Uber durchsetzt und endlich den Gesetzen Geltung verleiht.

Das letzte Angebot, das Uber in den Verhandlungen für die Bezahlung seiner Schulden aus der Vergangenheit gemacht hat, wurde von den Fahrer:innen als inakzeptabel zurückgewiesen. Der grosse Unmut unter den Fahrer:innen bleibt spürbar, wie für heute angekündigte Protestaktionen in Genf zeigen.

Die Unia erwartet vom Kanton Genf, dass er die Rechte der Beschäftigten schützt und nicht das illegale Gebaren eines Milliardenkonzerns stützt. Deshalb muss Uber die Betriebsbewilligung entzogen werden, bis das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommt.

Personalverleih-Modell mit «Partnerfirmen» ist nicht gesetzeskonform


Auch das von Uber vorgeschlagene «neue» Modell mit einer «Partnerfirma» (MITC Mobility) ist nicht gesetzeskonform. Wenn die Fahrer:innen über eine Drittfirma angestellt werden und für Uber arbeiten, handelt es sich um Personalverleih.

Dies wurde schon 2018 vom Seco so festgehalten, als Uber bereits mit mehreren «Partnerfirmen» zusammenarbeitete. Dafür braucht die Verleihfirma eine Bewilligung, was bei MITC nicht der Fall ist.

Zudem gilt das Arbeitsvermittlungsgesetz und damit findet der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih Anwendung. Zahlreiche Bestimmungen von Gesetz und GAV, etwa über Mindestlöhne und Arbeitszeit, werden weder von MITC noch von Uber eingehalten.

«Duales System» ist Augenwischerei

Umso erstaunlicher, dass Uber angekündigt hat, in der ganzen Schweiz ein «duales System» anbieten zu wollen. Bei können die Fahrer:innen angeblich wählen, ob sie als Selbständige oder als Angestellte von «Partnerfirmen» arbeiten wollen.

Dieser Vorschlag ist absurd. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Fahrer:innen Angestellte von Uber sind. Andere «Abmachungen» zwischen Uber und seinen Fahrer:innen sind müssen schlicht als ungültig angesehen werden.

Die Kommunikationsoffensive von Uber dient einzig dazu, Verwirrung zu stiften und ein gesetzeswidriges Ausbeutungsmodell weiter aufrechtzuerhalten.