Uber-«Partner» brauchen Bewilligung für Personalverleih

Wann kommen Uber-Fahrer:innen endlich zu ihrem Recht? Protest letzten Herbst in Genf.

Der Kanton Genf hat festgestellt, dass die sogenannten «Partnerfirmen» des Taxidiensts Uber Personalverleih betreiben. Folglich sind das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih einzuhalten. Zudem brauchen die «Partnerfirmen» eine Bewilligung. Die Unia fordert die sofortige Einstellung der Tätigkeit dieser Firmen, solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind.

Nach seiner Einstufung als Arbeitgeber durch das Bundesgericht hat Uber damit begonnen, Fahrer:innen über Drittfirmen anstellen zu lassen. Jetzt hat der Kanton Genf festgehalten, dass es sich bei diesem Konstrukt um bewilligungspflichtigen Personalverleih handelt. Zum gleichen Schluss war das SECO schon 2018 gekommen. Schon damals arbeitete Uber mit mehreren sogenannten «Partnerfirmen» zusammen.

Arbeitsvermittlungsgesetz und Gesamtarbeitsvertrag anwenden

Bei den «Partner»-Modellen von Uber kommen somit das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih zur Anwendung. In den bestehenden Verleihverhältnissen mit den Firmen MITC Mobility und Chaskis Rides werden die Bestimmungen von AVG und GAV, etwa über Mindestlöhne und Arbeitszeit, nicht eingehalten. Zudem haben die «Partnerfirmen» von Uber bis heute keine Bewilligung für den Personalverleih – weder im Kanton Genf noch anderswo. Dies obwohl Uber angekündigt hat, das Personalverleih-Modell auch in anderen Kantonen einzuführen.

SECO und Kantone müssen unverzüglich handeln

Die Unia erwartet von den kantonalen Behörden, dass sie dem Beispiel des Kantons Genf folgen und das illegale Verhalten von Uber und seinen «Partnern» stoppen. Das SECO muss die Kantone zu einem einheitlichen Vorgehen anleiten, damit das AVG schweizweit durchgesetzt wird.

Schluss mit dem Gesetzesbruch

Es ist bekanntlich nicht das erste Mal, dass Uber sich eine eigene Realität erfinden will, ohne sich um bestehende Gesetze zu scheren. Seit 2013, als Uber seine Aktivitäten in der Schweiz begann, operiert der Konzern ausserhalb der Legalität.

Die meisten Schweizer Behörden haben dem illegalen Treiben von Uber neun Jahre lang zugeschaut. Viele Politiker:innen haben sämtliche Gesetzesbrüche des Konzerns öffentlich verteidigt und sie vor und hinter den Kulissen unterstützt.

Wie die sogenannten «Uber Files» belegen, haben sich Politiker:innen und Behörden von Uber-Lobbyisten umgarnen lassen und beide Augen zugedrückt, wenn es um Gesetzesverstösse ging, und sich damit zu Komplizen gemacht. Damit muss Schluss sein. Die Behörden müssen dafür sorgen, dass die Gesetze durchgesetzt werden.