Keine echte Sozialpartnerschaft ohne Kündigungsschutz

In der Schweiz ist die Gewerkschaftsfreiheit in der Verfassung verankert. Alle haben das Recht, sich einer Gewerkschaft anzuschliessen, die Vereinigungsfreiheit ist garantiert. Zudem hat die Schweiz die Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet, die diese Rechte gewährleisten.
Die Sozialpartnerschaft basiert auf der Möglichkeit der Arbeitnehmenden, ihre Kolleginnen und Kollegen bei Verhandlungen oder Konflikten zu vertreten. Wenn Arbeitgeber aber Vertreter/innen des Personals und der Gewerkschaften bestrafen und sogar kündigen können, so wird die Gewerkschaftsarbeit verunmöglicht.

In praktisch allen europäischen Ländern sind deshalb Personalvertreter/innen und Gewerkschaftsaktivist/innen speziell vor Kündigungen geschützt. Nicht so in der Schweiz: Sie bildet in diesem Bereich das Schlusslicht und bietet keinen effektiven Schutz. Die Repressionen gegen Streikende beim Detailhändler Spar in Dättwil (2013) und beim Spital  La Providence in Neuenburg (2013) haben die Gewerkschaften bewogen, eine Beschwerde gegen die Schweiz bei der ILO zu reaktivieren.

Zum Zustand der Gewerkschaftsrechte weltweit hat der Internationale Gewerkschaftsbund auf Englisch ein Video publiziert. Auch die Schweiz wird darin angeprangert.