Gewerkschaftsrechte: Schlechtes Zeugnis für die Schweiz

Punkto Verletzung der Gewerkschaftsrechte figuriert die Schweiz neben Ländern wie Angola und Serbien.

Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) hat seinen Bericht 2015 über die Verletzung der Gewerkschaftsrechte publiziert. Die Schweiz figuriert im Kapitel «Wiederholte Verletzung der Rechte», Seite an Seite mit Ländern wie Angola oder Serbien. Für ein besseres Abschneiden müsste man einiges revidieren.

In der Schweiz sind Streiks nur erlaubt, wenn sie sich strikt auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehen. Arbeitsniederlegungen aus politischen Gründen, wegen wirtschaftlichen oder sozialen Problemen sind ebenso illegal wie Solidaritätsstreiks. Gemäss IGB werden diese Einschränkungen in der Schweiz durch repressive Gesetze gegenüber Streikenden und ihren Gewerkschaften noch verschärft. Damit die Schweiz künftig besser abschneidet, müsste sie die gesetzlichen Bestimmungen zu Streikrecht und Kündigungsschutz revidieren.

Missbräuchliche Repressalien

Wer also an einem «illlegalen» Streik teilnimmt, riskiert nicht nur eine fristlose Entlassung, sondern auch finanzielle Konsequenzen und Strafklagen. Auch die Gewerkschaften, die zur Arbeitsniederlegung aufrufen, gehen Risiken ein. Solch repressive Massnahmen widersprechen laut IGB den von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen.

Noch immer hängige Klage

Als Beispiele für missbräuchliches Vorgehen gegen Streikende nennt der IGB die Fälle Gate Gourmet im Flughafen Genf, Spar in Dättwil (AG) und Hôpital de la Providence in Neuenburg. Bei diesen Streiks, die alle 2013 stattfanden, verfolgten die Arbeitgeber antigewerkschaftliche Strategien und entliessen die Streikenden. Wegen ihrer ungenügenden Gesetzgebung ist gegen die Schweiz noch immer eine Klage bei der Internationalen Arbeitsorganisation hängig.