Starkes Signal für Grund- und Arbeitnehmerrechte

Unia ist erfreut über die Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative

Die SVP hat mit ihrer Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» deutlich Schiffbruch erlitten. Die Unia ist erfreut, dass das Schweizer Stimmvolk damit auch die internationalen Grundlagen für wichtige Arbeitnehmenden- und Gewerkschaftsrechte bekräftigt hat. Dies ist ein deutliches Signal gegen jegliche Schwächung der Arbeitnehmerrechte bei den Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU.

Das Schweizer Stimmvolk hat mit seinem «Nein» zur Selbstbestimmungsinitiative ist ein starkes Signal für die Menschenrechte in der Schweiz gesetzt. Zu diesen Menschenrechten gehören die in internationalen Konventionen verbrieften Rechte auf eine würdige Arbeit mit gesundheits- und sozialverträglichen Arbeitsbedingungen und einem existenzsichernden Lohn. «Ich bin sehr erfreut darüber, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten sich nicht von der fremdenfeindlichen Stimmungsmache aus SVP-Kreisen einschüchtern liess und am Schutz unserer Grundrechte festhält», erklärt dazu die Unia-Präsidentin Vania Alleva.

Keine Abbau der Arbeitnehmerrechte

Gemäss Alleva zeigt das Abstimmungsresultat auch, wie wichtig der Respekt gegenüber unseren Rechten für die Entwicklung der internationalen Beziehungen der Schweiz ist. Deshalb lehnt sie jede Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes in den laufenden Verhandlungen des institutionellen Rahmenabkommens mit der EU klar ab. Deshalb würden sich jene Bundesräte selbst widersprechen, wenn sie einerseits sagen, dass internationale Verträge unsere Rechte stärken. Andererseits wollen sie einen Vertrag abschliessen, der die Kontrolle der geltenden Gesetze erschwert: Kontrollen, ob die geltenden Arbeitsgesetze und Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden sowie die Ahndung von Lohndumping. «Das werden wir keinesfalls akzeptieren», so Alleva, und weiter: «Die Unia steht zur Personenfreizügigkeit mit der EU und verteidigt die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmenden als wichtiges Grundrecht und als Voraussetzung für Gleichbehandlung und Arbeitnehmersolidarität. Damit geht aber die Pflicht zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen einher. Diesbezüglich machen wir Kompromisse.»