Gewerkschaftsrechte: Schweiz auf schwarzer Liste

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat die Schweiz auf eine schwarze Liste von Ländern gesetzt, welche die Gewerkschaftsrechte nicht ausreichend respektieren. Die IAO kritisiert den ungenügenden Kündigungsschutz für Vertreter/innen der Arbeitnehmenden.

Dieses Jahr wird die ILO, die ihren Sitz in Genf hat, 100 Jahre alt. Die Schweiz wird das Präsidium für die im Juni stattfindende ILO-Jubiläumskonferenz innehaben. Ausgerechnet in diesem Jahr findet sich die Schweiz auf einer Liste von 40 Ländern wieder, welche internationale Abkommen der ILO nicht einhalten. Aus Europa werden neben der Schweiz nur Belarus und Griechenland gelistet.

Schutz von Gewerkschafter/innen stärken

Der Grund für die Listung ist der ungenügende Kündigungsschutz für in den Betrieben aktive Gewerkschafter/innen, Personalvertreter/innen und Mitglieder der Stiftungsräte von Pensionskassen. Das Schweizer Obligationenrecht sieht heute nur eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen bei missbräuchlicher Entlassung vor. In der Realität werden von den Gerichten meist nur Strafen von 2-3 Monatslöhnen ausgesprochen. Das sind Peanuts.

Die Schweiz muss ihre Verpflichtungen erfüllen

Seit 2004 verlangt die ILO, dass die Schweiz in ihren Gesetzen die internationalen Normen bezüglich Kündigungsschutz verankert, die sie in ILO-Abkommen ratifiziert hat. Doch die hiesigen Arbeitgeber wehren sich beharrlich. Angesichts der Untätigkeit der Schweiz verstärkt die ILO nun den Druck. Wie die Gewerkschaften verlangt die ILO, dass die Strafzahlungen bei missbräuchlicher Kündigung auf 12 Monate erhöht werden und dass es ein Recht auf Wiederanstellung geben muss.