Unia-Gewerkschafter aus dem Wallis freigesprochen

Blaise Carron von der Unia Wallis machte seine gewerkschaftliche Arbeit, als er die Hungerlöhne anprangerte.

2019 hatte der heutige Regionalsekretär der Unia Wallis, Blaise Carron, die Hungerlöhne angeprangert, die von der Firma Adatis in Martigny gezahlt wurden. Diese hatte mit einer Strafanzeige geantwortet. Das Wallisser Bezirksgericht sprach ihn nun frei und bestätigte damit die Gewerkschaft Unia in ihrer Rolle als Verteidigerin der Arbeitnehmer:innen- und der Gewerkschaftsrechte.

Die Entscheidung widerspricht der Staatsanwaltschaft, die behauptete, die Unia habe unrechtmässig gehandelt, als sie die skandalösen Lohnpraktiken des Unternehmens Adatis, das dem multinationalen Konzern AdduXi gehört, anprangerte. Die Staatsanwalt wollte «versuchte Nötigung» geltend machen, weil die Unia 2019 das damals in der Automobilindustrie tätige Unternehmen in Martigny öffentlich aufforderte, die Tiefstlöhne von rund 2'600 Franken netto pro Monat bei 42,5 Arbeitsstunden pro Woche zu erhöhen.

Es ist die Pflicht der Unia Hungerlöhne anzuprangern

Die Unia hat ihre gewerkschaftliche Funktion zu Recht ausgeübt, als sie die Tieflöhne öffentlich anprangerte, die weit unter dem orts- und branchenüblichen Niveau des Wallis lagen. Es war auch nicht unlauter Bosch, den grössten Kunden von Adatis, darauf aufmerksam zu machen, hielt das Gericht fest.

Gefährliche Argumentation für die gewerkschaftliche Freiheit

Hätte sich Argumentation der Staatsanwaltschaft durchgesetzt, hätte dies öffentliche Aktionen zur Verbesserung moralisch inakzeptabler Arbeitsbedingungen illegal und somit strafbar gemacht. Solch eine enge Auslegung hätte gewerkschaftliche Aktionen kriminalisiert. Es wäre dann nicht mehr möglich, inakzeptable Praktiken von Arbeitgebern gegenüber ihren Beschäftigten anzuprangern und die gewerkschaftliche Freiheit in der Schweiz wäre bedroht. Unia war bereit, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, wenn das Gericht dieser Argumentation gefolgt wäre und begrüsst die Entscheidung des Wallisser Bezirksgerichts, das die gewerkschaftlichen Freiheiten bestätigt.