MEM-Industrie: Teuerungsausgleich auf Mindestlöhnen dank GAV

Gute Nachrichten für die Beschäftigten der MEM-Industrie

In der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) werden ab 1. Januar 2023 die Mindestlöhne der Teuerung angepasst. Sie steigen um 3,0 Prozent. Für die betrieblichen Lohnverhandlungen fordert die Unia zudem eine Reallohnerhöhung.

Der Gesamtarbeitsvertrag der MEM-Industrie (GAV MEM) sieht vor, dass die Mindestlöhne jeweils auf Grundlage des Teuerungsindex im Oktober an die Preisentwicklung angepasst werden. Per 31. Oktober wies der Landesindex der Konsumentenpreise eine Teuerung von 3,0 Prozent aus, womit die Mindestlöhne per 1. Januar um diesen Prozentsatz angehoben werden.

Mindestlöhne steigen an

Damit gelten in der MEM-Industrie ab 2023 folgende Mindestlöhne:

  Qualifizierte   Ohne Qualifikation  
Region Mindestlohn 2023 (x13) Mindestlohn 2022 (x13) Mindestlohn 2023 (x13) Mindestlohn 2022 (x13)
A CHF 4363.– CHF 4244.– CHF 4063.– CHF 3944.–
B CHF 4099.– CHF 3988.– CHF 3799.– CHF 3688.–
C CHF 3939.– CHF 3803.– CHF 3639.– CHF 3503.–

Wichtiges Zeichen

Derzeit werden die Beschäftigten von der hohen Teuerung, den steigenden Heizkosten und von explodierenden Krankenkassenprämien hart getroffen. Umso wichtiger sind Gesamtarbeitsverträge, welche einen Ausgleich der Teuerung vorsehen. Nur so kann ein Kaufkraftverlust der Arbeitnehmenden verhindert werden.

Es braucht Lohnerhöhungen

Die effektiven Löhne der einzelnen Beschäftigten werden in der MEM-Industrie in den einzelnen Unternehmen ausgehandelt, wobei die GAV-Mindestlöhne zwingend einzuhalten sind. Die Unia fordert für die betrieblichen Lohnverhandlungen einen Teuerungsausgleich auf allen Löhnen, sowie eine Reallohnerhöhung, die den Beschäftigten eine Verbesserung bringt.


Das sind die Lohnregionen

Im GAV MEM gelten je nach Region unterschiedliche Mindestlöhne. Die Lohnregionen sind folgendermassen aufgeteilt:

  • Region A: AG (Bezirke Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Lenzburg, Zurzach), GE, SH, SZ (Bezirke Höfe, March), TG (ehemaliger Bezirk Diessenhofen), VD (Bezirke Gros-de-Vaud, Lausanne, Lavaux-Oron, Morges, Nyon, Ouest lausannois, ehemaliger Bezirk Riviera), ZH
  • Region B: AG (Bezirke Kulm, Laufenburg, Muri, Rheinfelden, Zofingen), AI, AR, BE (ohne Verwaltungskreis Jura bernois), BL, BS, FR, GL, GR (ohne Bezirk Moesa), LU, NW, OW, SG, SO, SZ (ohne Bezirke Höfe, March), TG (ohne ehemaliger Bezirk Diessenhofen), UR, VD (Bezirke Aigle, Broye-Vully, ehemaliger Bezirk Pays-d’Enhaut), VS, ZG
  • Region C: BE (nur Verwaltungskreis Jura bernois, GR (nur Bezirk Moesa), JU, NE, TI, VD (nur Bezirk Jura Nord vaudois)