Mehr Verbindlichkeit zur Umsetzung der Lohngleichheit!

Unia Frauen protestieren am 8. März 2018 für Lohngleichheit

Der Ständerat hat das neue Gleichstellungsgesetz zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Die Unia begrüsst die Einführung einer obligatorischen Lohnanalyse, kritisiert aber die Beschränkung des Gesetzes auf 12 Jahre und die Verwässerung des ursprünglichen Entwurfes. Der Nationalrat muss die Vorlage massiv nachbessern.

Dass das heute vom Ständerat überwiesene Gleichstellungsgesetz eine obligatorische Lohnanalyse festschreibt, ist für die Unia im Grundsatz richtig und wichtig. Die Gewerkschaft fordert aber den Nationalrat auf, Nägel mit Köpfen zu machen.

1% der Unternehmen zu prüfen, reicht nicht

Gemäss Ständerat sollen nur Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden - rund 1 Prozent aller Betriebe - verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen. Das ist eine Verwässerung der ursprünglichen Vorlage. Die Unia fordert Bestimmungen, wonach alle Unternehmen ihre Löhne regelmässig überprüfen lassen müssen. Zudem sollen Betriebe, die gegen die Verfassung verstossen, gebüsst werden und ihre Löhne anpassen.

Ein solch wichtiges Gesetz darf nicht auf Zeit gelten!

Die Lohngleichheitsanalyse auf 12 Jahre zu beschränken, ist für die Frauen auch aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch. «Dass bei einem Thema, das vornehmlich Frauen betrifft, eine «Sunset-Klausel» eingeführt werden soll, ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen in der Schweiz. Einmal mehr bekommen sie die Macht der bürgerlichen Männer zu spüren», so Corinne Schärer, Mitglied der Unia-Geschäftsleitung.

Für die Unia ist klar: Das neue Gleichstellungsgesetz muss sicherstellen, dass alle den Lohn erhalten, der ihnen - notabene gemäss Verfassung - zusteht.