Hausangestellte und Care-Migrantinnen verdienen menschenwürdige Arbeit

Das IAO-Abkommen 189 verlangt, dass Hausangestellte arbeitsrechtlich mit allen anderen Angestellten gleichgestellt werden.

Gewerkschafter/innen, Parlamentarier/innen, Frauen- und Migrant/innenorganisationen übergaben heute, am 15. Juni 2016, dem Bundesrat einen Aufruf zur raschen Umsetzung des IAO-Abkommens «Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte». Die Unia gehört zu den Erstunterzeichnerinnen des von rund 60 Organisationen und 600 Einzelpersonen unterzeichneten Appels.

Prekäre Lage von Angestellten in Privathaushalten

In der Schweiz sind über 100‘000 Personen – vorwiegend Frauen und davon viele Migrantinnen – in privaten Haushalten beschäftigt. Sie übernehmen hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten für unser aller Wohlergehen. Dabei sind sie vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt. Besonders prekär ist die Situation von Migrantinnen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers).

Dringend Verbesserungen vonnöten

In der Schweiz garantiert der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft verbindliche Mindestlöhne. Der Haushalt ist jedoch noch immer vom Arbeitsgesetz ausgenommen und die Arbeits- und Ruhezeiten sind weitgehend ungeregelt. Das seit 2015 in der Schweiz geltende IAO-Abkommen verlangt, dass Hausangestellte arbeitsrechtlich mit allen anderen Angestellten gleichgestellt werden und ihre Lage in Bezug auf Entlohnung, Arbeitszeit, soziale Sicherheit und gesunde Arbeitsbedingungen verbessert wird.

Sorge- und Betreuungsarbeit anerkennen und entlohnen!

Der Aufruf fordert eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen, einfachen Zugang zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für alle Hausangestellten, bessere Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hausangestellte und Senior/innenbetreuerinnen sowie deutlich mehr öffentliche Ressourcen für die notwendige Sorge- und Betreuungsarbeit für Haushalte und Pflegeinstitutionen. Der Bundesrat ist aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Jahre über die getroffenen Massnahmen Bericht zu erstatten.