Migrationskommission für Personenfreizügigkeit und gegen «Selbstbestimmungsinitiative»

Die Unia Migrationskommission solidarisiert sich mit polnischen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern

Die rund 50 Delegierten der Unia Migrationskommission haben die erneuten Angriffe auf die Personenfreizügigkeit diskutiert. Für die Kommission ist klar, dass die - auch vom Bundesrat gezogene - «Rote Linie» bei den Flankierenden Massnahmen nicht überschritten werden darf. Ebenso klar hat sich die Kommission gegen die so genannte «Selbstbestimmungsinitiative», eine Anti-Menschenrechtsinitiative, ausgesprochen.

Die aktuellen Diskussionen rund um das EU-Rahmenabkommen sind besorgniserregend. Denn jedes Ritzen an der Personenfreizügigkeit und den Flankierenden Massnahmen (FlaM) birgt die Gefahr, dass Rad der Zeit zurückzudrehen und dem Lohndumping und der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wieder Tür und Tor zu öffnen. Für die Delegierten der Unia Migrationskommission ist klar: Ein Überschreiten der «Roten Linie» würde nicht akzeptiert.

Verteidigung der Rechte der Arbeitnehmenden

Mit ihrer Anti-Menschenrechsinitiative greift die SVP die Menschen- und Arbeitsrechte frontal an. Denn auch die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte werden durch völkerrechtliche Vereinbarungen wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. Deshalb ruft die Kommission alle Stimmbürger/innen auf, diese gefährliche Initiative wuchtig abzulehnen.

Solidarität mit Kolleginnen und Kollegen in Polen

Die polnische Fluggesellschaft LOT hat auf dem Flughafen Lodz 77 Gewerkschafter/innen entlassen, nur weil diese sich für die Rechte der Arbeitnehmenden einsetzten. Die Unia Migrationskommission solidarisiert sich mit den Kolleginnen und Kollegen in Polen und verurteilt die grundlose Entlassung von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern.