Besserer Lohn und wirksamerer Schutz für Arbeitnehmende in Privathaushalten!

Die Anpassungen des Bundesrats reichen nicht: Die Mindestlöhne für Arbeitnehmende in Privathaushalten müssen um mindestens 3 Prozent steigen. (Foto: pixabay.com)

Die Nachfrage nach Arbeitskräften in Privathaushalten steigt kontinuierlich an. Viele Migrant/innen aus Ländern mit einem sehr tiefen Lohnniveau, übernehmen dort die hauswirtschaftlichen Aufgaben. Es ist deshalb besonders wichtig, dass in dieser Branche die Löhne geschützt werden. Die vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen sind dazu ungenügend.

Der Bundesrat will den Normalarbeitsvertrag (NAV) der Hauswirtschaft um drei Jahre verlängern und dabei die Mindestlöhne für die Branche, zu der auch die 24h-Betreuung gehört, um 1,6 Prozent erhöhen. Für die Unia ist klar: Dies ist ein absolut notwendiger Schritt, der jedoch bei weitem nicht ausreicht. Arbeitnehmende in Privathaushalten verdienen mehr!

Mindestlöhne um 3 Prozent erhöhen

«Ziel der Unia ist ein schweizweiter Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat x13», sagt Yolande Peisl, Verantwortliche für die Branche Hauswirtschaft im Sektor Tertiär. Jede Erhöhung der Mindestlöhne begrüsst die Unia deshalb. Die Erhöhung des Mindestlohns um lediglich 1,6 Prozent reicht aber bei weitem nicht aus. Die Krankenkassenprämien steigen jedes Jahr und die Kaufkraft nimmt ab. Die Unia fordert, dass dies berücksichtigt wird und der Bundesrat die Mindestlöhne um 3 Prozent erhöht.

Prekäre Frauenlöhne müssen gestoppt werden

In dieser Branche sind mehr als 90 Prozent Frauen beschäftigt, die bereits jetzt unter prekären Arbeitsbedingungen arbeiten. Dies muss gestoppt werden, nicht umsonst sind am 14. Juni Hunderttausende Frauen auf die Strasse gegangen und haben Respekt, mehr Zeit und mehr Lohn gefordert!

Kontrollen und Bekämpfung illegaler Plattformen

Nur durch regelmässige Kontrollen der Arbeitsbedingungen in Privathaushalten kann sichergestellt werden, dass die Mindestlöhne überhaupt eingehalten werden. Genau diese Kontrollen nehmen aber seit 2015 kontinuierlich ab, obwohl das Gegenteil nötig wäre. Zudem tauchen regelmässig neue illegale Online-Vermittlungsplattformen auf, bei welchen Frauen unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen arbeiten müssen. Die Unia fordert den Bund dazu auf, den Online-Markt besser zu überwachen und illegale Plattformen sofort zu schliessen.

Echter Schutz bietet nur das Arbeitsgesetz

Mehr Lohn schützt die Arbeitnehmenden in der Hauswirtschaft nicht wirksam vor Ausbeutung. Solange das Arbeitsgesetz für sie nicht anwendbar ist, besteht die Gefahr, dass sie unter miesen Arbeitsbedingungen arbeiten müssen und ihre Gesundheit darunter leidet. Denn aktuell sind ihre Arbeitsbedingungen nur mittels kantonalen Normalarbeitsverträgen geregelt. Diese sind nicht verbindlich und leicht durch einen Einzelarbeitsvertrag zu umgehen. Die Unia fordert deshalb seit langem, dass Angestellte in Privathaushalten wie alle anderen Arbeitnehmenden durch das Arbeitsgesetz geschützt werden.