GAV MEM 2023

Dieses Jahr finden die Verhandlungen für die Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV MEM) statt. Es braucht Antworten auf den Fachkräftemangel sowie höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.

GAV MEM 2023: Gemeinsam verbessern wir unseren Vertrag

Gemeinsam mit der Gewerkschaft Syna und dem Kaufmännischen Verband haben wir einen Forderungskatalog für die GAV-Verhandlungen verabschiedet. Dieser basiert auf zwei Umfragen bei den Beschäftigten und den Personalkommissionen der Branche. Wir zeigen konkret auf, wie die Arbeitsbedingungen in der MEM-Branche verbessert werden können. Das sind unsere wichtigsten Forderungen:

  • Der Mindestlohn für Arbeitnehmende mit Qualifikation muss mindestens 5200 Franken in der Region A* (höchste Mindestlöhne) bzw. 5000 Franken in der Region B** (mittlere Mindestlöhne) betragen. Die Region C*** (tiefste Mindestlöhne) soll abgeschafft werden.
  • Die Effektivlöhne aller Beschäftigten automatisch an die Teuerung anpassen.
  • Eine Mindestlohnkategorie für Beschäftigte mit höherem Bildungsabschluss (Universität oder Hochschule) einführen.

*Region A: AG (Bezirke Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Lenzburg, Zurzach), GE, SH, SZ (Bezirke Höfe, March), TG (ehemaliger Bezirk Diessenhofen), VD (Bezirke Gros-de-Vaud, Lausanne, Lavaux-Oron, Morges, Nyon, Ouest lausannois, ehemaliger Bezirk Riviera), ZH

**Region B: AG (Bezirke Kulm, Laufenburg, Muri, Rheinfelden, Zofingen), AI, AR, BE (ohne Verwaltungskreis Jura bernois), BL, BS, FR, GL, GR (ohne Bezirk Moesa), LU, NW, OW, SG, SO, SZ (ohne Bezirke Höfe, March), TG (ohne ehemaliger Bezirk Diessenhofen), UR, VD (Bezirke Aigle, Broye-Vully, ehemaliger Bezirk Pays-d’Enhaut), VS, ZG

***Region C: BE (nur Verwaltungskreis Jura bernois, GR (nur Bezirk Moesa), JU, NE, TI, VD (nur Bezirk Jura Nord vaudois)

  • Beschäftigte über 55 Jahre sollen eine zusätzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten erhalten.
  • Der Kündigungsschutz bei Mutterschaft oder Arbeitsunfähigkeit muss verstärkt werden.
  • Bei Massenentlassungen müssen die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden. Also das Quorum für Konsultationsverfahren senken und die Fristen ausdehnen.

Den Mutterschaftsurlaub auf 24 Wochen und den Vaterschaftsurlaubs auf 4 Wochen verlängern.

Eine gemeinsame Schlichtungsstelle zum Schutz der Personal- und Gewerkschaftsvertreter:innen einrichten. Insbesondere gegen ungerechtfertigte Entlassungen.

Der Lohnausfall der Beschäftigten während Weiterbildungen soll durch den Weiterbildungsfonds des GAV gedeckt werden.

Die Pausen und die Umkleidezeit müssen als Arbeitszeit gelten und entschädigt werden.

Der Klimanotstand und die Notwendigkeit einer Umwelt- und Klimapolitik, die zur Reduktion der Treibhaugasemissionen beiträgt, müssen im GAV anerkannt werden.

Stärke die Verhandlungen mit deiner Unia-Mitgliedschaft!

In den Verhandlungen zwischen März und Juni werden wir versuchen, möglichst viele dieser Forderungen durchzusetzen. Hilf mit und werde Mitglied der Unia. Denn gemeinsam sind wir stärker und können vieles verbessern!