Häufig gestellte Fragen zur Initiative

  • Wer ist bei der AHV versichert?

    Bei der Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV sind alle Personen versichert, die in der Schweiz erwerbstätig sind oder wohnen. Also auch Grenzgänger/innen und Gastarbeiter/innen, Kinder und Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und -männer.

  • Was will AHVplus?

    Die minimale Altersrente beträgt heute für Alleinstehende 1170 Franken im Monat, die maximale 2340 Franken. Ehepaare erhalten mindestens 1755 Franken und höchstens 3510 Franken. AHVplus will, dass auf alle diese Renten ein Zuschlag von 10 Prozent ausbezahlt wird.

  • Was kostet AHVplus und wer bezahlt das?

    Die Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund vier Milliarden Franken. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften.

    Der einfachste und gerechteste Weg wäre eine Erhöhung der Lohnbeiträge und Arbeitgeberbeiträge um je 0.4 Prozent von derzeit 4.2 Prozent auf 4.6 Prozent. Bei einem normalen Lohn von 5000 Franken müsste jeder Arbeitnehmer und  Arbeitnehmerin 20 Franken pro Monat mehr einbezahlen. Dafür erhielten sie nach der Pensionierung eine rund 200 Franken höhere Rente pro Monat.

    Möglich sind auch andere Finanzierungsquellen: Wenn zum Beispiel der AHV die volle Tabak- und Alkoholsteuer zugeführt würde, wären bereits drei Milliarden Franken gedeckt.

  • Profitiere auch ich von AHVplus?

    Ja, dank AHVplus würde jede Person die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, einen Zuschlag von 10 Prozent auf die Rente erhalten. Und für Normalverdienende ist die AHV die Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Gerade für junge Leute ist die AHV die günstigste Altersversicherung. Denn verglichen mit der 2. Säule erhält man für weniger Beiträge mehr Rente im Alter. Dies gilt auch, wenn die Erhöhung der AHV-Renten einzig über Lohnprozente finanziert würde. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge müssten um je 0.4 Prozent angehoben werden. Für eine normalverdienende Person (5000 Franken im Monat) bedeutet dies 20 Franken mehr pro Monat – für eine Rentenerhöhung von rund 200 Franken.

  • Wird es die AHV auch noch geben, wenn ich pensioniert werde?

    Ja, davon ist auszugehen, denn die AHV ist in der Bundesverfassung verankert. Die AHV ist die älteste und sicherste Altersversicherung der Schweiz. Es gibt sie schon seit über 65 Jahren und sie schreibt auch heute in der Regel schwarze Zahlen. Dies obwohl die Lohnbeiträge seit 1975 nicht mehr erhöht wurden, und obwohl sich seit 1975 die Zahl der Rentnerinnen und Rentner mehr als verdoppelt hat. Auch nimmt die Zahl der Rentner und Renterinnen bereits seit vielen Jahren stärker zu als die Zahl der Erwerbstätigen. Trotzdem nahm die AHV in den letzten Jahren über eine Milliarde mehr ein als sie ausgab. Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB zeigen, dass die AHV auch in den nächsten 20 bis 30 Jahren auf einem soliden finanziellen Fundament steht. Prognosen die einen noch längeren Zeitraum berücksichtigen, sind sehr ungenau und können nur auf Vermutungen basieren. Zu unsicher ist zum Beispiel die zukünftige Entwicklung der Erwerbsbevölkerung.

    Link zur Studie des SGB

  • Warum sollen auch Reiche eine höhere Rente erhalten?

    Die AHV ist eine soziale Versicherung, die Solidarität spielt eine wichtige Rolle. Leute mit einem sehr hohen Einkommen bezahlen überproportional viel in die AHV ein. Denn die AHV kennt bei den Beiträgen keine Beschränkung nach oben. Aber bei den AHV-Renten gibt es eine Beschränkung. Das heisst: Auch wer sehr viel einbezahlt hat, erhält höchstens die AHV-Maximalrente. Dieses solidarische Prinzip soll mit AHVplus nicht verändert werden.

  • Wer steht hinter AHVplus?

    Folgende Organisationen unterstützen die Initiative:

    Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
    Unia – Die Gewerkschaft
    Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV
    Syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation
    Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD
    Personalverband des Bundes PVB
    Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs SIT
    Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV
    AvenirSocial – Soziale Arbeit Schweiz
    garaNto – Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals
    Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV
    Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH
    Syndicat des enseignants romands SER
    Öffentliches Personal Schweiz ZV
    Grüne Partei der Schweiz
    Junge Grüne Schweiz
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP
    SP 60+
    JungsozialistInnen Schweiz JUSO
    Verband der Älteren, Invaliden, Wittwen und Waisen AVIVO
    Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
    SBK