Nein zur «Selbstbestimmungs»- Initiative der SVP

Regenschirme: zu, offen, von Strum zerfetzt

Die Schweizerische Volkspartei SVP bedroht mit ihrer «Selbstbestimmungs»-Initiative Menschen- und Arbeitnehmendenrechte. Die Folgen einer Annahme, wären für die Schweiz fatal: Die SVP will völkerrechtliche Verträge, die u.a. Menschen- und Arbeitsrechte schützen, kündigen. Es ist wichtig, dass die Schweizer Stimmbevölkerung die gefährliche Initiative am 25. November ablehnt.

Sie schützen uns. Wir schützen sie. Unsere Arbeitsrechte.

Angriff auf unsere Rechte

Die Schweizerische Volkspartei SVP greift mit ihrer «Schweizer Recht statt Fremde Richter» («Selbstbestimmungs»-Initiative) – auch Anti-Menschenrechts-Initiative genannt – die Menschen- und Arbeitnehmendenrechte an. Wie das? Indem sie die Grundwerte der Menschenrechte, der Völkerverständigung und des Rechtsstaates abbauen will.

Wir lassen uns nicht in die Irre führen

Die SVP behauptet unter anderem, Politiker/innen, Beamte und Professor/innen wollten, dass das Schweizer Volk nicht mehr das letzte Wort hat. Sie möchten die Volksrechte einschränken und würden den Standpunkt vertreten, dass fremdes Recht, fremde Richter und Gerichte mehr zählen als das von Volk und Ständen bestimmte Schweizer Recht. Das ist Humbug und führt das Schweizer Stimmvolk in die Irre.

In der Schweiz gilt Schweizer Recht

In der Schweiz gilt Schweizer Recht und es bestimmen keine fremden Richter. Die SVP kann aber eine Handvoll Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR nicht akzeptieren: Er hat 17 Fälle von Ausweisungen und Rückschaffungen genauer geprüft und in nur sieben Fällen eine Vertragsverletzung durch die Schweiz festgestellt. Deshalb riskiert die SVP nun unsere Grundrechte.

Internationale Vereinbarungen schützen unsere Rechte

Von vorne: Um Kriege und Konflikte zu verhindern, verhandeln Staaten miteinander und schliessen unter dem Völkerrecht Vereinbarungen ab, wie die Europäische Menschenrechtskonvention oder die ILO-Konventionen. Die Schweiz hat diese völkerrechtlichen Vereinbarungen, die Themen wie Arbeits- und Menschenrechte, Gewerkschaftsfreiheit und das Diskriminierungsverbot betreffen, auch im Parlament beschlossen und angenommen.

Kurz erklärt

  • Europäische Menschenrechtskonvention EMRK

    Demokratisch gewählte Regierungen haben die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK 1950 ins Leben gerufen. Aus gutem Grund: Was im zweiten Weltkrieg passiert ist, darf sich nie mehr wiederholen. Die EMRK schützt die Rechte aller. Darunter fallen auch die Meinungs-, Religions-, Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit sowie das Diskriminierungsverbot. Die Schweiz trat 1974 der EMRK bei.

    Wer darf die EMRK unterzeichnen? Die Mitglieder des Europarates. 47 Mitgliedstaaten haben die EMRK angenommen, darunter auch das Schweizer Parlament.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg wacht über die Umsetzung der EMRK. Bis 2016 wurden 6564 Beschwerden gegen die Schweiz beim EGMR eingereicht. Die meisten Fälle wurden als unzulässig erklärt. In nur 172 Fällen kam es zu einem Urteil, wovon der EGMR in 102 Fällen die Schweiz wegen einer Menschenrechtsverletzung im Sinne der EMRK verurteilt hat.

    Wichtig ist: Der EGMR ist unabhängig von der Europäischen Union EU. Der Europarat wählt die Richter/innen. Wird ein Schweizer Fall behandelt, ist immer eine Schweizer Richterin oder ein Schweizer Richter anwesend.

  • International Labour Organization ILO

    Die International Labour Organization ILO (Internationale Arbeitsorganisation) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie ist die einzige UNO Organisation, in der nicht nur Regierungen das Sagen haben. Gewerkschaften und Arbeitgeber sind mit den Regierungen gleichberechtigt vertreten. Sie fördert seit 1919 soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte. Die sieben Kern-Arbeitsnormen der ILO garantieren die Gewerkschafts- und Arbeitnehmendenrechte. Diese sind in der Schweiz auch verbindlich. Die SVP greift auch hier unsere Rechte an, indem sie das Völkerecht unterhöhlt. Die ILO-Konventionen Nr. 87 und 98 garantieren die Gewerkschafts- und Arbeitnehmendenrechte. Diese völkerrechtlichen Konventionen sollen  nicht mehr massgebend sein, wenn eine angenommene Initiative diese angreifen will. Kurz: Sie müssen gekündigt werden.

Völkerrechtliche Vereinbarungen kündigen

Wenn Schweizer Gerichte oder politische Entscheide gegen das Völkerrecht verstossen, können dies Betroffene bei internationalen Gerichten einklagen. Das Völkerrecht ist also ein notwendiger Schutzschirm und unsere letzte Absicherung. Und die Initiative will diesen Schutzschirm zuklappen, indem sie völkerrechtliche Vereinbarungen kündigen will, die nicht zu 100 Prozent mit dem Schweizer Recht kompatibel sind. Die Folgen wären: Wir verlieren zentrale Menschen- und Arbeitsrechte, die Schweiz isoliert sich von der Welt und verhält sich unsolidarisch.

Tatsache ist:

  • Die «Selbstbestimmungs»-Initiative gefährdet die Menschen- und Arbeitnehmendenrechte.
  • Auch mit Völkerrecht bleibt unsere Demokratie unangetastet, denn wir können über Referenden und Initiativen abstimmen.
  • Die Initiative greift das Bundesgericht und somit den Schweizer Rechtstaat an.
  • Sie will internationale Verträge, wie die EMRK kündigen.

Wichtig zu wissen: Zusammenhänge und Unterschiede

Arbeitnehmende und Gewerkschaften werden direkt angegriffen

Das Schweizer Arbeitsrecht und die Gewerkschaftsfreiheit hinken anderen Ländern nach. So sind zum Beispiel gewerkschaftliche Vertrauensleute sehr schlecht vor missbräuchlichen Kündigungen geschützt. In solchen Fällen klagen die Gewerkschaften bei der ILO. Wird die Initiative angenommen, könnte diese ILO-Konvention gekündigt werden und die Gewerkschaften verlieren ihre Klagemöglichkeit.

Zudem sind unsere Versammlungsfreiheit und die gewerkschaftlichen Rechte durch die ILO-Konventionen und die EMRK geschützt. Am 25. November hat es die Schweizer Stimmbevölkerung in der Hand. Deshalb: Lehnen Sie die gefährliche «Selbstbestimmungs»-Initiative der SVP ab!