Initiativtext
Im Bundesblatt veröffentlicht am 19.4.2011. Ablauf der Sammelfrist: 19.10.2012.
Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff, folgendes Begehren:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
- Art. 127 Abs. 2bis (neu)
2bis Steuerprivilegien für natürliche Personen sind unzulässig. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist untersagt.
II Die Übergangs-bestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
- Art. 197 Ziff. 9 (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 127 Abs. 2bis (Grundsätze der Besteuerung)
1 Der Bund erlässt innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 127 Absatz 2bis die Ausführungs-gesetzgebung.
2 Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, findet Artikel 127 Absatz 2bis direkt Anwendung.