Manor Genf: 40 Minuten bezahlte Zusatzpause für das Personal

Tageslicht ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Verkäuferinnen und Verkäufer. In einem mehr als fünf Jahre andauernden Verfahren hat die Unia dafür gekämpft, dass das Personal von Manor bezahlte Pausen erhält, um sich ans Tageslicht begeben zu können – mit Erfolg: Nun verpflichten das Genfer Kantonsgericht und das Bundesgericht Manor Genf, solche Licht-Pausen einzuplanen. Das Urteil anerkennt auch die Rechte der Gewerkschaft in solchen Verfahren.

Tageslicht ist für die Gesundheit der Angestellten äusserst wichtig. Es hat einen entscheidenden Einfluss auf den Biorhythmus (Tag-Nacht-Rhythmus) und somit auf die Qualität des Schlafs. Ein Mangel an natürlichem Licht führt zu Angstzuständen, Reizbarkeit und Depressionen.

Gemäss den gesetzlichen Grundlagen, die solche schädlichen Auswirkungen verhindern sollen, müssen daher ständige Arbeitsplätze über Tageslicht und Sicht ins Freie verfügen. Wenn die Räumlichkeiten diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Angestellten ergriffen werden. Unter den in den Wegleitungen des Seco vorgeschlagenen Massnahmen (z.B. tageslichtähnliche künstliche Beleuchtung, Arbeitsplatzrotation, Freilegung abgedeckter Fenster oder Verwendung von hellen Farben in den Räumen) sind kompensatorische Pausen am Tageslicht nach wie vor die wirksamste Massnahme.

Sieg nach langem Verfahren

Der nach einem fünfjährigen Verfahren erzielte Sieg ist für das Manor-Personal und die Gewerkschaft Unia wichtig. Das kürzlich von der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Genfer Kantonsgerichts erlassene Urteil lässt keinen Zweifel daran, dass zusätzliche Pausen das wirksamste Mittel zum Schutz der Gesundheit der Angestellten sind. Diese Zusatzpausen – 20 Minuten pro gearbeiteten Halbtag – müssen in der Personalplanung von nun an systematisch vorgesehen werden. Sie sind zusätzlich zu den normalen Pausen zu gewähren und gehen zulasten der Arbeitgeber.

Im Jahr 2013 hat sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ebenfalls für zusätzliche Pausen zugunsten der im Untergeschoss arbeitenden Angestellten von Railcity Zürich ausgesprochen.

Die Unia erhält zusätzliche Rechte

Schliesslich anerkennt das Urteil die Rechte der Gewerkschaft in den Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsinspektorat des Kantons Genf (Office cantonal de l’inspection et des relations du travail). Bis heute wurde die Gewerkschaft nicht über den Ausgang der dort eingereichten Beschwerden in Kenntnis gesetzt. In Zukunft muss sie über alle ergriffenen oder nicht ergriffenen Massnahmen informiert werden. Diese Transparenz wird die Wirksamkeit der Interventionen verbessern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Gewerkschaft ermöglichen, die Umsetzung der Massnahmen zu verfolgen.