Lohndumping auf Baustelle im Berner Oberland

Auf einer Baustelle in Spiez ist ein gravierender Fall von Lohndumping aufgeflogen. Arbeiter verdienten pro Monat über 500 Franken zu wenig. Zudem wurden weitere Verstösse gegen den Landesmantelvertrag – der die Arbeitsbedingungen auf dem Bau verbindlich regelt – und das Arbeitsgesetz festgestellt. Die Arbeiter werden pro Jahr um 12‘000 Franken betrogen. Der Betreiber der Baustelle, Daniel Chiaberto, ist kein Unbekannter. Bereits 2012 hat er Angestellte um ihr Geld gebracht.

An der Thunstrasse 46/48 in Spiez lässt der Immobilienunternehmer Daniel Chiaberto Wohnungen umbauen. Dabei lässt er Maurerarbeiten von Bauarbeitern ausführen, welche nur 3900 Franken verdienen. Laut Landesmantelvertrag würden den Arbeitern aber mindestens 4437 Franken zustehen. Zudem müssen die Betroffenen auch samstags ohne Lohnzuschlag arbeiten.

Arbeitgeber fiel bereits 2012 negativ auf

Betroffen vom Lohndumping sind mindestens vier Beschäftigte. Bei einer Kontrolle stellten Unia-Mitarbeiter fest, dass die Arbeiter zwar als Hilfsmaler angestellt sind, aber als Maurer eingesetzt werden, welche einem besseren Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Zudem werden die Löhne nur in bar ausbezahlt. Dadurch fehlen Lohnabrechnungen, in denen die Abzüge der Sozialversicherungen und weiterer Berufsabgaben nachgewiesen werden könnten. Dies ist umso problematischer, da Chiaberto bereits 2012 negativ aufgefallen ist. Damals hielt er die Kinderzulagen seiner Angestellten zurück und es gab Unklarheiten bei der BVG-Abrechnung.

Missstände müssen beseitigt werden

Die Unia fordert Chiaberto auf, mit der Gewerkschaft in Kontakt zu treten, um die Missstände gemeinsam bis Mitte nächster Woche zu bereinigen. Er muss den Arbeitern die korrekten Löhne und Spesen nachzahlen und dies schriftlich belegen. Weitere Schritte behält sich die Unia vor.

Stärkung der flankierenden Massnahmen dringend notwendig

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die flankierenden Massnahmen dringend gestärkt werden müssen. Bei Missbräuchen müssen Bussen ausgesprochen werden, die eine abschreckende Wirkung haben und von den lohndumpenden Firmen nicht aus der Portokasse bezahlt werden können. Zudem muss bei erhärtetem Verdacht auf Lohndumping die Arbeit eingestellt werden können.