Neue Regelungen zur 24-Stunden-Betreuungsarbeit

Der Bundesrat hat beschlossen, die 24-Stunden Betreuungsarbeit in Privathaushalten an die Kantone zu delegieren und in unverbindlichen Normalarbeitsverträgen (NAV) zu regeln. Für die Gewerkschaft Unia ist diese Regelung zahnlos. Die Unia fordert eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz, Gesamtarbeitsverträge im ganzen Langzeitpflegebereich und eine neue Pflegefinanzierung.

Für die Unia greift der Entscheid des Bundesrates zu wenig weit: Normalarbeitsverträge können mit Einzelarbeitsverträgen umgangen werden.

Unterstellung unter Arbeitsgesetz und GAV gefordert

Um die Arbeitnehmenden im Langzeitpflegebereich besser zu schützen, braucht es eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz. Diesen Schutz haben alle verdient und wird auch durch die ILO-Konvention 189 verlangt. Die Unia fordert ausserdem Gesamtarbeitsverträge für den ganzen Langzeitpflegebereich.

Pflegefinanzierung neu regeln

Im Herbst wird der Nationalrat über die Finanzierung der Pflegeleistungen debattieren. Die Unia wird sich dafür einsetzen, dass den Arbeitnehmenden ein vernünftiger arbeitsrechtlicher Schutz gewährleistet wird und auch neue Finanzierungsmodelle diskutiert werden. Statt die Kosten auf Private zu überwälzen, steht der Bundesrat in der Pflicht! Gegen weitere Pflästerlipolitik wehrt sich die Gewerkschaft vehement.