Flankierende Massnahmen dem veränderten Umfeld anpassen und verbessern

Die Personenfreizügigkeit ist eine wichtige Errungenschaft. Damit sie aber akzeptiert wird, müssen gleichzeitig die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Es braucht bessere flankierende Massnahmen mit mehr Mindestlöhnen, wirksame Instrumente gegen Lohndumping und einen besseren Kündigungsschutz.

Die Einführung der Personenfreizügigkeit war ein wichtiger Fortschritt, hat sie doch dem unwürdigen Saisonnierstatut ein Ende gesetzt. Um die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen, wurden 2004 auf Druck der Gewerkschaften die flankierenden Massnahmen eingeführt. Diese gilt es nun dem aktuellen Umfeld anzupassen und auszubauen.

Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen

Aufgrund des veränderten wirtschaftlichen Umfelds in Europa und dem starken Schweizer Franken ist der Druck auf die Löhne nochmals gestiegen. Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat es das Parlament verpasst, den Bedenken der Bevölkerung Rechnung zu tragen und die Instrumente gegen Lohndumping auszubauen. Notwendig sind ein besserer Kündigungsschutz insbesondere für Arbeitnehmende, die sich gegen Lohndumping wehren sowie für ältere Angestellte. Sie stehen heute besonderes unter Druck.

Stopp Lohndumping

Dringend sind auch bessere Instrumente, um bei einem klaren Hinweis auf Lohndumping die Arbeit zu unterbrechen, bis die Firma die korrekten Löhne bezahlt. Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr verbindliche, in GAV abgesicherte Mindestlöhne. Die öffentliche Hand muss ihre Verantwortung besser wahrnehmen, indem sie Aufträge an korrekte Firmen vergibt und Subunternehmerketten verbietet.

Die Stellenmeldepflicht ist kein Ersatz für den notwendigen Ausbau der flankierenden Massnahmen. Zudem ist sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmenden, die in der Schweiz gearbeitet haben, von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV bei der Stellensuche unterstützt werden.