Lohngleichheit verbindlich und wirksam umsetzen – subito!

Heute hat der Bundesrat die längst erwartete Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes veröffentlicht. Die Unia begrüsst diesen Schritt in die richtige Richtung, fordert aber entschieden schärfere Massnahmen zur Umsetzung der Lohngleichheit. Es braucht insbesondere effiziente Kontrollen in den Betrieben sowie Sanktionsmöglichkeiten. Bei den Kontrollen müssen die Gewerkschaften besser miteinbezogen werden.

Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) vorgelegt. Damit will er die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern endlich durchsetzen.

Es braucht Sanktionen

Die Gewerkschaft Unia begrüsst es, dass der Bundesrat die Unternehmen verpflichten will, ihre Löhne regelmässig auf Diskriminierung zu prüfen und dies von Dritten kontrollieren zu lassen. Doch der vorliegende Vorschlag geht viel zu wenig weit, so Corinne Schärer, GL-Mitglied der Unia: «Welchen Sinn macht es, wenn die Firmen ihr Löhne zwar überprüfen müssen, es aber keine Pflicht gibt, festgestellte Lohndiskriminierung auch zu beheben? Wenn für die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern keine Sanktionen vorgesehen sind?»

Verfassungsauftrag umsetzen

Lohngleichheit ist kein Wunschkonzert, sondern Verfassungsauftrag. Die Unia fordert für alle Unternehmen verbindliche und regelmässige Lohnkontrollen. Dabei muss den Gewerkschaften eine wichtige Rolle zukommen. Diskriminierende Löhne sind zwingend anzupassen. Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber, welche die Lohngleichheit einhalten, benachteiligt werden gegenüber denen, die das Gesetz missachten. Es braucht im revidierten GlG daher zwingend Sanktionen für fehlbare Unternehmen.

Es muss endlich Schluss sein damit, dass die Verantwortung für die Umsetzung des Diskriminierungsverbots den betroffenen Arbeitnehmerinnen zugeschoben wird und sie ihr Recht mittels langwieriger Lohnklagen erkämpfen müssen.

Lohngleichheit subito

Die Unia fordert das Parlament auf, den Bundesratsentwurf zur Revision des Gleichstellungsgesetzes entsprechend zu verbessern. Damit sichergestellt wird, dass Frauen und Männer rasch und effektiv gleich entlöhnt werden, prüft die Unia zusammen mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB eine Subito-Initiative zur Umsetzung der Lohngleichheit und weiteren Rahmenbedingungen für die tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben.

Seit 1981 ist der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» in der Verfassung verankert, seit 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Dennoch verdienen Frauen in der Schweiz immer noch rund 20 Prozent weniger als Männer.