Durchbruch für kantonalen Mindestlohn in Neuenburg

Das Bundesgericht hat Beschwerden von Arbeitgeberverbänden und mehreren Einzelfirmen gegen einen kantonalen Mindestlohn in Neuenburg klar abgewiesen. Damit kann der Mindestlohn von 20 Franken brutto pro Stunde sechs Jahre nach dem Volksentscheid endlich eingeführt werden.

Im Jahr 2011 verankerten die Neuenburger Stimmbürger/innen einen Mindestlohn in der kantonalen Verfassung. Das Kantonsparlament beschloss nach dreijährigen Diskussionen im Jahr 2014 die entsprechende Gesetzgebung, um einen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde einzuführen. Dagegen rekurrierten verschiedene Arbeitgeberverbände und Unternehmen, die das Recht des Kantons, einen eigenen Mindestlohn zu definieren, bestritten. Der heutige Bundesgerichtsentscheid weist die Beschwerden ab und gibt endlich grünes Licht für den Neuenburger Mindestlohn.

Wichtiges Mittel gegen Lohndumping

Die Einführung eines Mindestlohns in Neuenburg hat Signalwirkung für andere Kantone. Zwar liegt der Neuenburger Mindestlohn mit 20 Franken pro Stunde unter der von der Unia geforderten Untergrenze von 22 Franken. Dennoch setzt er als erste kantonale Lösung, die in Kraft treten kann, eine Marke. Die Unia hofft, dass weitere Kantone dem Beispiel von Neuenburg folgen und kantonale Regelungen einführen. Mindestlöhne sind ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Armut und Lohndumping.