Plattform für flexibleres Arbeitsgesetz: Nein zum Scheinkompromiss!
Die vom Kaufmännischen Verband am 25.8.2017 präsentierte Umfrage zum Thema Arbeitszeit zeigt, dass auch ihre Mitglieder die Arbeitszeiterfassung befürworten und Abend- und Nachtarbeit ablehnen. Gewünscht sind gute Gleitzeitmodelle mit geeigneten Leitplanken. Diese unterstützt auch die Gewerkschaft Unia.
Änderung des Arbeitsgesetzes unnötig und kontraproduktiv
Flexible Arbeitsformen sind bereits heute möglich und 2016 führte der Bundesrat eine Erleichterung der Arbeitszeiterfassung ein. Deshalb ist eine Änderung des Arbeitsgesetzes unnötig und kontraproduktiv. Das Arbeitsgesetz bietet mit der Festlegung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten den minimalen Schutz, um die Arbeitnehmenden vor Überarbeitung und Burnout zu schützen. Gerade im Modell der Jahresarbeitszeit sind Leitplanken besonders wichtig: Werden diese nicht eingehalten, birgt es grosse Gefahren für Teilzeitarbeitende und damit auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben.