Frontalangriff des Gewerbeverbandes auf den Arbeitnehmerschutz

Die heute vom Gewerbeverband präsentierten Massnahmen zur Deregulierung des Arbeitsgesetzes sind ein Schlag ins Gesicht von vielen Arbeitnehmenden. Unter dem Deckmantel der „Modernisierung“ greift der Gewerbeverband grundlegende gesetzliche Schutzmassnahmen an. Die Unia setzt sich für mehr Mitbestimmung der Mitarbeitenden bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen ein und fordert Schutzmassnahmen, die den neuen Arbeitsformen angepasst sind.

Die Schweiz hat die längsten Arbeitszeiten in Europa. Stress und eine hohe Arbeitsbelastung sind schon heute eine Realität für viele Arbeitnehmende. Folgen der vorgeschlagenen einseitigen Flexibilisierung, die nur dem Arbeitgeber dient, sind gravierende Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und ein Abbau des Gesundheitsschutzes.

Die vom Gewerbeverband vorgeschlagene 50h-Woche, die Verkürzung der Ruhezeiten, die Flexibilisierung der Pausenbestimmungen sowie den Frontalangriff auf industrielle Betriebe lehnt die Unia klar ab. Gerade das Prinzip der Prävention bei den industriellen Betrieben hat sich bewährt: Planungsgenehmigungen verhindern auch teure Anpassungen seitens der Betriebe. Der Gewerbeverband schneidet sich ins eigene Fleisch.

Ein modernes Arbeitsgesetz schützt die Arbeitnehmenden

Unter dem Deckmantel der „Flexibilisierung des Arbeitsmarktes“ greift der Gewerbeverband grundlegende gesetzliche Schutzmassnahmen an, die er im gleichen Atemzug als „veraltet“ betitelt. Das ist ein Schlag ins Gesicht für viele Arbeitnehmende, denn Regulierungen sind nicht veraltet, sie schützen. Anstelle das Arbeitsgesetz Stück für Stück weiter auszuhöhlen braucht es Schutzmassnahmen, die den neuen Arbeitsformen angepasst sind. Also Home-office, Clickworking und ständige Erreichbarkeit gehören geregelt.  Erst das wäre ein wirklich modernes Arbeitsgesetz, das die Gesundheit und die sozialen/familiären Bedürfnisse der Arbeitnehmenden respektiert.

Mitbestimmung statt Bevormundung

Die Unia setzt sich für Mitbestimmung und -gestaltung der Arbeitnehmenden bei ihren Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen ein. Sie setzt sich dafür ein, dass Arbeitnehmende im Rahmen der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen möglichst im Einklang mit anderen Lebensbereichen ihre Arbeitszeiten gestalten können. Dies ist erwiesenermassen gesundheitsfördernd – für Arbeitnehmende und Betriebe.