CEVA-Baustelle: Bundesverwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Unia!

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) erteilte Nachtarbeitsbewilligung für die CEVA-Baustelle aufgehoben und somit der Beschwerde der Gewerkschaft Unia recht gegeben. Dieser Entscheid ist von sehr grosser Bedeutung für die Achtung der Gesundheit der Arbeitnehmenden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, die Nachtarbeitsgenehmigung für die CEVA-Baustelle in Genf aufzuheben. Die Gewerkschaft Unia hatte gegen diese Genehmigung des SECO Beschwerde geführt, um die Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Arbeitnehmenden zu schützen.

Ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko

Nachtarbeit stellt ein grosses Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Bauarbeiter dar. In der Schweiz wird fast jeder zehnte Fall von Geschwüren und Magenerkrankungen mit dieser Art von Arbeit in Verbindung gebracht. Schlimmer noch: Das Risiko einer Herzerkrankung ist für Menschen, die nachts arbeiten, doppelt so hoch. Darüber hinaus verursacht die Arbeit zu Zeiten, in denen der Körper ruhen soll, so genannte «Schlafschulden». Sind diese zu hoch, können die Betroffenen akustische und visuelle Halluzinationen, eine drastische Abnahme der Konzentration sowie Schläfrigkeit erleiden. Da Baustellen ein besonders gefährliches Arbeitsumfeld darstellen, führen diese Störungen zu folgenschweren Unfällen.

Eine schlechte Angewohnheit

Nachtarbeit sollte daher so weit wie möglich vermieden werden und nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. Doch immer mehr werden Nachtarbeit und Schichtarbeit auf Baustellen dazu genutzt, um den Bauprozess zu beschleunigen. Das war auch im Projekt CEVA der Fall. Weil es aufgrund von Einsprachen zu Verzögerungen gekommen ist, soll nun der Rückstand mit Nachtarbeit der Bauarbeiter aufgeholt werden. «Einige Projektleiter zögern nicht, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gefährden, nur um die Arbeit zu beschleunigen», bedauert Unia-Mann François Clément, Verantwortlicher für das Bauhauptgewerbe in der Romandie. Dagegen wehrt sich die Gewerkschaft Unia. «Es ist nicht an den Bauarbeitern, für die unrealistische Zeitplanung des Eigentümers oder der Unternehmen zu bezahlen» sagt Yves Mugny, Mitverantwortlicher Bauhauptgewerbe der Unia in Genf. Er erinnert daran, dass die Genfer Maurer zusätzliche Schutzmassnahmen im Genfer Gesamtarbeitsvertrag fordern.

Ein Entscheid von grosser Wichtigkeit

Die Unia begrüsst den Entscheid der Bundesverwaltungsgerichts. Er ermöglicht, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Bauarbeiter in der Schweiz zu gewährleisten. Für die Unia ist dies ein wichtiger Sieg, der als Grundlage für zukünftige SECO-Zulassungen dienen wird.