Mindestlohn der PostCom ist staatlich legitimiertes Lohndumping

Die Gewerkschaftsallianz FAIRLOG ist empört über die von der PostCom erlassenen Mindestlöhne. Damit disqualifiziert sich PostCom selbst. Sie nimmt den Schutz der Arbeitnehmenden nicht wahr, sondern leistet mit dem „Dumping-Mindestlohn“ schlechten Arbeitsbedingungen geradezu Vorschub. Zudem widerspricht ein Mindestlohn von Fr. 18.27 pro Stunde geltendem Recht.

Die PostCom kommuniziert heute die Inkraftsetzung der Verordnung über die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im Postsektor. Die Regulierungsbehörde des Postmarktes legt einen einheitlichen Mindestlohn von Fr. 18.27 fest. Dieser ist viel zu tief und greift die heute geltenden, branchenüblichen Löhne an. Dieses staatlich legitimierte Lohndumping ist zu unterbinden!

FAIRLOG fordert einen Mindestlohn von min. Fr. 22.30

Flückiger/Graf (2017) haben die Arbeitsbedingungen im Postmarkt untersucht. Die tiefsten Löhne haben die „Fahrer/Zusteller“, dann kommen „Sortier-Mitarbeiter“ und schliesslich „LKW-Fahrer“. Die Löhne steigen u. a. mit dem Lebens- und Dienstalter sowie mit der Ausbildung (gelernt/ungelernt). Wer Mindestarbeitsbedingungen erlässt, muss diesen Sachverhalten Rechnung tragen.

Gemäss dieser Grundlage ergäbe sich der tiefste Lohn in Höhe von 4057 Fr./Mt. bei einer 42h-Woche für einen ungelernten „Fahrer/Zusteller“ mit null Dienstjahren im Alter von 20 Jahren (Tabelle 21 in Flückiger/Graf). Dies entspricht einem Stundenlohn von Fr. 22.30. Die minimalen Einstiegslöhne für die anderen Berufe (Sortierer, LKW-Fahrer u. a.) wären höher. In Zentren wie Zürich und Genf müssen Fr. 23.00 das Minimum sein. Zudem müssten Berufserfahrung, Ausbildung und Dienstjahre eine Rolle spielen.

Der vorgeschlagene Mindestlohn widerspricht geltendem Recht

Das Bundesgericht hat letztes Jahr entschieden, dass der Mindestlohn von Fr. 20.00 im Kanton Neuenburg rechtens ist. Daran haben sich alle Arbeitgeber im Kanton zu halten, auch dort tätige Logistikunternehmen. Dazu steht der Entscheid der PostCom in einem krassen Widerspruch, der nicht zu dulden ist.

Medienmitteilung der Gewerkschaftsallianz FAIRLOG.